In Berlin hat das Bundeskabinett den Entwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) beschlossen, das die PPWR national umsetzen soll. In Brüssel wurde der Entwurf eines Guidance-Dokuments der Kommission zur PPWR geleaked und der Delegierte Rechtsakt zu Artikel 29.2 und 29.3 (Wiederverwendbarkeit für Umreifungsbänder und Stretchfolien) wurde beschlossen. Außerdem fiel der Startschuss für die EU-weite Konsultation zur Evaluation der Single Use Plastics Directive (SUPD) und die Mitgliedsstaaten stimmten für den Massen-Bilanzierungsansatz.
Deutschland: Kabinett beschließt VerpackDG
Am 11.02.2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) beschlossen. Damit soll die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) national organisatorisch umgesetzt und das bisherige Verpackungsgesetz vollständig ersetzt werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit informiert in einer Pressemitteilung.
Nach dem nun erfolgten Beschluss des Kabinetts erfolgt die europarechtliche Notifizierung. Anschließend muss der Bundestag das Gesetz verabschieden, der Bundesrat wird beteiligt.
PPWR – Entwurf des Guidance Dokument der EU zur PPWR geleakt
Mitte Januar wurde ein Entwurf eines Guidance Dokumentes der EU-Kommission zur Interpretation der PPWR geleakt. Interessanterweise unterstützt das Dokument eine sehr gradlinige Interpretation der PPWR. Mehr dazu in unserem nächsten Newsletter.
PPWR – Delegated Act zu Wiederverwendungszielen (Artikel 29.2 und 29.3)
Am 25.02.2026 hat die Kommission den Delegated Act zur Entfernung von Umreifungsbänden und Ladungssicherungsfolien aus dem 100-Prozent-Ziel des Artikel 29 (2) und 29 (3) beschlossen (Link).
Umreifungsbänden und Ladungssicherungsfolien werden auch aus der verbleibenden 40-Prozent-Quote für Transporte innerhalb eines Landes und bei Transporten von verbundenen Unternehmen ausgenommen.
Unabhängig von dieser speziellen Ausnahme gilt weiterhin das generelle Ziel der PPWR, dass bis 2030 insgesamt 40 Prozent der Transportverpackungen wiederverwendet werden müssen (Artikel 29(1)).
SUPD – Kommission startete EU-weite Konsultation
Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Evaluation der Single-Use Plastics Directive (SUPD) durchgeführt.
- Die Umfrage war bis zum 17.03.2026 geöffnet.
- Der Abschluss der Evaluation ist bis Juli 2027 vorgesehen.
Warum das wichtig ist
Die Ergebnisse der Konsultation können mittelfristig zu Nachschärfungen führen (Scope, Anforderungen an Wiederverwendung/Alternativen, Produzentenpflichten). Für Akteure entlang der Verpackungswertschöpfungskette bleibt die weitere Entwicklung daher relevant.
SUPD – Mitgliedsstaaten stimmen für Massen-Bilanzierungsansatz
Am 06.02.2026 stimmten die Mitgliedsstaaten mehrheitlich für den „fuel-use exempt“-Massen-Bilanzierungsansatz im Rahmen der Single-Use Plastics Directive (SUPD).
- Der Entscheidungsentwurf präzisiert die Massenbilanzvorschriften und die Einbeziehung des chemischen Recyclings und legt Vorschriften für die Massenbilanz ohne Kraftstoffausnahme zur Erreichung des 25-Prozent-Ziels bei PET-Flaschen Bislang liegen keine Berichte über wesentliche Änderungen gegenüber dem durchgesickerten Entwurf vor, der Anfang Januar in Umlauf gebracht wurde.
- Der endgültige Text wurde noch nicht veröffentlicht. Es wird erwartet, dass geringfügige Änderungen Auswirkungen darauf haben werden, wie importierte Rezyklate auf die Ziele für den Recyclinganteil angerechnet werden können.
- Die Vorschriften im durchgesickerten Entwurf sahen vor, dass außerhalb des EU-Marktes hergestelltes recyceltes PET (rPET) erst nach dem 21. November 2027, wenn Importe aus OECD-Ländern erlaubt sein werden, auf den 25-prozentigen Recyclinganteil für PET-Getränkeflaschen angerechnet werden kann.
- Quellen zufolge wird in dem nun verabschiedeten Text klargestellt, dass bis zu diesem Datum alle Schritte der Recyclingkette innerhalb der EU stattfinden müssen.
Die Europäische Kommission wird die Durchführungsmaßnahmen ohne nennenswerte Verzögerung verabschieden und der Durchführungsrechtsakt wird 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.