Die neuen Kennzeichnungsvorschriften der PPWR nach Artikel 12 gelten zwar erst ab August 2028, sorgen aber schon jetzt für viel Gesprächsstoff. Dabei geht unter, dass es bereits ab August 2026 harmonisierte Labelling-Vorschriften gibt. Konkret geht es um Kennzeichnungsvorschriften nach Artikel 15 Abs. 5–6 der PPWR. Wir sagen Ihnen, was Sie bereits jetzt beachten müssen und was ab 2028 Anwendung findet. Außerdem geben wir Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen.
Kennzeichnungsvorschriften nach Artikel 15 Abs. 5-6 der PPWR
Warum sie jetzt schon gelten.
Die im Folgenden ausgeführten Anforderungen der PPWR stehen im Zusammenhang mit der allgemeinen Konformitätsbewertungspflicht. Sie greifen grundsätzlich mit dem Geltungsbeginn der jeweiligen materiellen Anforderungen der Verordnung. Da die PPWR als Verordnung unmittelbar gilt, ist keine nationale Umsetzung erforderlich.
Um was es konkret geht
Artikel 15 Absätze 5 und 6 der PPWR konkretisieren die Informations- und Kennzeichnungspflichten im Zusammenhang mit der Konformität von Verpackungen. Danach müssen Wirtschaftsakteure sicherstellen, dass Verpackungen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den Anforderungen der Verordnung entsprechen und dies durch geeignete technische Dokumentation sowie Konformitätserklärung belegt werden kann.
Artikel 15 (5)
Die Erzeuger gewährleisten, dass ihre Verpackungen eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zu ihrer Identifikation tragen oder, falls dies aufgrund der Größe oder Art der Verpackungen nicht möglich ist, dass die erforderlichen Informationen in den dem verpackten Produkt beigefügten Unterlagen angegeben werden.
Artikel 15 (6)
Die Erzeuger geben auf der Verpackung oder auf einem QR-Code oder einem anderen Datenträger ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Handelsmarke sowie ihre Postanschrift und gegebenenfalls elektronische Kommunikationsmittel an, über die sie erreicht werden können. Ist dies nicht möglich, so werden die erforderlichen Angaben zusammen mit den Informationen, die über den in Artikel 12 Absatz 2 genannten QR-Code oder andere standardisierte und offene digitale Datenträger oder den in Artikel 12 Absätze 1, 2, 4 oder 5 genannten Datenträger zur Verfügung gestellt, oder in Begleitunterlagen zu dem verpackten Produkt bereitgestellt. In der Postanschrift wird eine zentrale Stelle angegeben, über die der Erzeuger kontaktiert werden kann.
Was ab 2028 Anwendung findet
Die wahrscheinlichen Label-Entwürfe
Ein Kernelement der PPWR ist die harmonisierte Kennzeichnung nach Artikel 12 für Verkaufs- und Sekundärverpackungen und Industrie- und Gewerbeverpackungen. Reine Transportverpackungen sind ausgenommen.
Ziele des Vorhabens
- EU-weite Vereinheitlichung
- Klarheit für Verbraucher
- Erleichterung der Mülltrennung
Grundanforderungen
Verpackungen inklusive E-Commerce-Verpackungen müssen
- eine harmonisierte Kennzeichnung tragen,
- Angaben zur Materialzusammensetzung machen,
- leicht verständliche Piktogramme zeigen.
Zusätzlich möglich
- QR-Code oder digitaler Datenträger mit erweiterten Sortierinformationen
Keine Pflicht der harmonisierte Kennzeichnung nach Artikel 12 gilt für
- Transportverpackungen
- Verpackungen im Pfand- und Rücknahmesystem
Wahrscheinliche EU-Labelstruktur
Der technische Vorschlag des Joint Research Centre (JRC) vom 13. Januar 2026 skizziert ein einheitliches EU-Sortiersystem.
Grundprinzipien
- Materialbasiert, nicht landesspezifisch
- Ersetzt fragmentierte nationale Kennzeichnungen
- Unterstützt Recycling und Binnenmarkt
Designprinzipien
- Klar erkennbare Piktogramme
- Eindeutige Farbcodierung (z. B. Gelb = Kunststoff)
- Materialbezeichnung in 1–2 Worten
- Polymercode zusätzlich bei Kunststoffen (z. B. PP 05)
- Modularer Aufbau bei Mehrkomponentenverpackungen
Beispiel: Kunststoffkennzeichnung
- Symbol für Kunststoff
- Gelber Hintergrund
- Materialbezeichnung „PLASTIC“
- Polymercode „PP 05“
- Optionaler QR-Code
- Maximale sprachliche Neutralität
Unsere Handlungsempfehlung (schon ab jetzt)
Strategische Implikationen für Unternehmen
Die PPWR ist nicht nur eine Compliance-Frage!
Sie betrifft:
- Verpackungsdesign
- Artwork-Anpassungen
- Lieferketten
- Materialwahl
- Datenmanagement
- Nachhaltigkeitsstrategie
- Produktkosten
Insbesondere die verpflichtende Artwork-Neugestaltung im Zuge der harmonisierten Labels sollte frühzeitig eingeplant werden.
Unser Angebot
Wenn Sie Unterstützung benötigen und mehr über die Details rund um das Thema Labelling wissen möchten, dann sprechen Sie uns gerne an. Nutzen Sie beispielsweise den Kontakt auf unserer PPWR-Impact-Assessment Webseite.

