EmpCo 2026: Von der Vorbereitung zur Rechtsrealität

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Mit der EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) verschärft die EU die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen von Unternehmen spürbar. Die Gebote der 2024 verabschiedeten EmpCo werden zum 27. September 2026 scharf geschaltet. Wir sagen Ihnen, was sich zum bisherigen Status Quo ändert (Achtung, Haftung!), was die EmpCo konkret regelt und was das für unsere Branche bedeutet. Dazu gibt es einige Praxisbeispiele. Außerdem schlagen wir eine Brücke zum Digitalen Produktpass, der mit Blick auf die EmpCo gute Synergien liefern kann. Kurzes Fazit zur EmpCo vorweg: Aus Claims werden regulatorisch überprüfbare Aussagen. Und Ihre regulatorische Kompetenz sowie „Datenfähigkeit“ werden zum Wettbewerbsfaktor.

 

Die Regulierung von Nachhaltigkeitskommunikation kommt spätestens im Herbst 2026 endgültig in der Praxis an. Was 2025 noch stark von Referentenentwürfen, Auslegungsfragen und internen Vorbereitungsprojekten geprägt war, wird jetzt zu einem verbindlichen Rechtsrahmen mit unmittelbarer wettbewerbsrechtlicher Wirkung.

 

Basics

  • Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) verschärft die Europäische Union die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen von Unternehmen deutlich und spürbar.
  • Das Ziel ist, Greenwashing systematisch zu reduzieren. Verbraucherinnen und Verbrauchern sollen nachvollziehbare und überprüfbare Informationen bereitgestellt werden.
  • Für die Verpackungsindustrie ist diese Entwicklung besonders relevant, denn Nachhaltigkeit ist längst ein zentrales Verkaufsargument und Differenzierungsmerkmal. Von nun an wird sie zusätzlich zu einem klar regulierten Wettbewerbsrecht.

 

Wo stehen wir heute?

Die EmpCo-Richtlinie ist seit dem 26. März 2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen. Ab dem 27. September 2026 sind die neuen Regelungen verbindlich anzuwenden.

Deutschland setzt die Richtlinie über eine Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) um. Mit Beginn der Anwendung im September 2026 sind unzulässige Umweltclaims nicht mehr nur reputationskritisch, sondern rechtlich angreifbar und abmahnfähig.

Der zentrale Unterschied zu 2025 ist klar: Aus strategischer Vorbereitung wird Haftungsrealität.

 

EmpCo 2026: Was sich jetzt ändert.

Im Jahr 2025 stand für viele Unternehmen die Analyse im Vordergrund. Claims wurden erfasst, Marketingmaterialien geprüft und erste interne Leitlinien entwickelt.

2026 verschiebt sich der Fokus deutlich:

  • Aus Interpretationsspielraum wird Nachweispflicht.
  • Aus freiwilliger Transparenz wird regulatorische Verpflichtung.
  • Aus Marketingaussagen werden rechtlich überprüfbare Angaben.
  • Aus strategischem Risiko wird konkrete wettbewerbsrechtliche Exposition.

Die EmpCo verändert nicht die Produkte selbst. Aber sie verändert die Art, wie über Nachhaltigkeit gesprochen werden darf.

 

Was die EmpCo konkret regelt

  • Verbot vager Umweltclaims: Aussagen wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „grün“ sind nur dann zulässig, wenn sie auf einer nachweislich hervorragenden Umweltleistung beruhen und für Verbraucher klar, konkret und überprüfbar sind.
  • Strengere Anforderungen an Siegel und Labels: Zulässig sind nur staatlich anerkannte Systeme oder transparente Zertifizierungsmodelle mit nachvollziehbarer Methodik. Wesentlich ist dabei die Unabhängigkeit: Ein Label muss auf objektiven Kriterien beruhen und darf nicht faktisch als „Eigenlabel“ ohne unabhängige Vergabe- und Prüfstruktur fungieren.
  • Anforderungen an Zukunftsversprechen: Aussagen wie „klimaneutral bis 2030“ sind nur zulässig, wenn eine realistische, belegbare Transformationsstrategie mit klaren Zwischenzielen vorliegt. Pauschale Versprechen ohne belastbare Roadmap erhöhen das Abmahn- und Haftungsrisiko.
  • Kompensation und Produktbezug sauber trennen: Besonders riskant sind Aussagen, die Klimaneutralität allein über Kompensationsmodelle begründen sowie Aussagen, die sich auf das gesamte Produkt beziehen, obwohl tatsächlich nur Teilaspekte betroffen sind. Entscheidend ist eine klare Definition von Systemgrenzen, Bezugsobjekt und Methodik.

Bedeutung für die Verpackungsindustrie

Für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen, insbesondere in den Bereichen Kunststoff-, Papier- und Verbundlösungen verschiebt die EmpCo die Anforderungen spürbar vom Marketing in Richtung belastbare Daten- und Governance-Strukturen.

  • Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, CO₂-Reduktionen oder Materialeinsparungen sind längst keine reinen Kommunikationsbotschaften mehr, sondern regulatorisch angreifbare Vergleichs- und Leistungsclaims.
  • Gleichzeitig treten mit der PPWR verbindliche Design-, Kennzeichnungs- und Rezyklatvorgaben in Kraft. Verpackungsunternehmen bewegen sich damit in einem Spannungsfeld aus Produktrecht (PPWR/ESPR) und Kommunikationsrecht (EmpCo).

Drei kritische Punkte stechen hervor

In unserer Beratungspraxis sehen wir insbesondere drei kritische Punkte:

  1. Bezugsrahmen und Systemgrenzen: Auf welche Lebenszyklusphase bezieht sich die Aussage? Gilt sie für die Primärverpackung oder das Gesamtsystem? Ist der Vergleich marktüblich und methodisch sauber definiert?
  2. Daten- und Nachweislogik: Sind LCA-Methodik, Datengrundlagen und Annahmen dokumentiert und reproduzierbar? Gibt es eine konsistente „Single Source of Truth“ für Rezyklat-, Material- und Emissionsdaten?
  3. Governance und Freigabeprozesse: Wer prüft Claims fachlich und rechtlich? Wie werden Änderungen an Rezepturen oder Lieferanten systematisch in der Kommunikation berücksichtigt?

 

Die Konsequenz daraus:

Unternehmen müssen sich bewusst sein, dass die EmpCo nicht nur sprachliche Präzision verlangt, sondern eine belastbare interne Struktur aus Datenmanagement, Validierung und dokumentierter Freigabe – idealerweise integriert in bestehende ESG-, Qualitäts- und Produktentwicklungsprozesse.

 

Praxisbeispiele

  • Beispiel 1: Aufschrift auf einer Milchverpackung: „100 Prozent recycelbar“: Zulässig nur, wenn klar definiert ist, ob technisch oder praktisch recycelbar gemeint ist, auf welche Prüfstandards Bezug genommen wird und welche Einschränkungen (z. B. regionale Sammel-/Sortier-/Recycling-Infrastruktur) bestehen. Ohne belastbare Grundlage ist die Aussage irreführend.
  • Beispiel 2: Angaben zu einer Verpackung: „20 Prozent weniger CO₂“ / „bis zu 14 Prozent geringere Emissionen“: Prozentangaben sind Vergleichsclaims. Sie sind nur zulässig bei klar definierter Referenz, offengelegter Methodik und transparenten Systemgrenzen. Fehlt die nachvollziehbare Herleitung, ist der Claim angreifbar.

 

EmpCo & Digitaler Produktpass: Daten als gemeinsame Basis

EmpCo ist Kommunikationsrecht. Der Digitale Produktpass (DPP) ist Daten- und Produktrecht. In der Praxis ergänzen sich beide: Je stärker Unternehmen Produkt- und Nachhaltigkeitsdaten strukturiert erfassen, desto belastbarer werden Claims, Labels und Vergleichsaussagen.

 

Praktische Brücke zum DPP

(vgl. den entsprechenden Artikel zur ESPR/DPP):

  • „Single Source of Truth“: Ein konsistenter Datenstamm für Material-/Rezyklat-/Footprint-Informationen, statt Insellösungen in Marketing, Einkauf und Qualität.
  • Nachweislogik: DPP-fähige Datenmodelle (strukturiert, maschinenlesbar, versioniert) erleichtern die Belegbarkeit von Claims nach EmpCo.
  • Governance & Freigaben: Rollen, Prüfpfade und Audit-Trail sind sowohl für DPP-Readiness als auch für die Claim-Freigabe zentral.
  • Konsistente Ausspielwege: Daten werden je nach Bedarf als DPP (behörden-/kundenfähig) und als verständliche Kommunikation am Point of Sale genutzt.

 

Fazit

Der DPP ersetzt EmpCo nicht, aber er kann die Evidenzbasis liefern, um Nachhaltigkeitskommunikation rechtssicher, transparent und skalierbar aufzusetzen.

 

Green Claims Directive

Die Green Claims Directive (GCD) ist derzeit politisch unklar und noch nicht in Kraft. Das Verfahren wurde 2025 „auf Eis gelegt“. Maßgeblich ist aktuell die EmpCo, die bereits umfassende Anforderungen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen etabliert. Die GCD könnte später als „lex specialis“ wiederaufgenommen werden, was für die Umsetzung der EmpCo aktuell jedoch irrelevant ist.

 

Fazit und Angebot

Die EmpCo bringt ab dem 27. September 2026 verschärfte Maßstäbe und Anforderungen für die Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation von Unternehmen. Claims werden damit zu regulatorisch überprüfbaren Aussagen – mit allen rechtlichen Konsequenzen. Regulatorische Kompetenz und Datenfähigkeit werden damit zu einem starken Faktor im Wettbewerb. Als BP Consultants unterstützen wir Sie bei

  • der systematischen Claim-Prüfung (Inventarisierung, Risiko-Scoping, Priorisierung),
  • der Entwicklung interner Leitlinien und
  • der Etablierung belastbarer Beleg- und Governance-Systeme.

Ein wichtiges Ziel ist dabei immer, regulatorische Anforderungen für Ihr Unternehmen strategisch nutzbar zu machen.

 

Auch BP Communications unterstützt

Auch unser Schwesterunternehmen BP Communications kann wertvolle Unterstützung leisten. Denn echter Impact in der Nachhaltigkeitskommunikation gelingt nur mit einer verständlichen und zugleich belastbaren Überführung komplexer Nachweise in konsumentengerechte Aussagen. BP Communications unterstützt als Teil der Berndt+Partner Group bei

  • Claim-Finetuning,
  • Claim-Modifikation sowie
  • der (Weiter-)Entwicklung regelkonformer Kommunikationsformate.


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    Ihr Ansprechpartner

    Louisa Kröning

    kroening@bp-consultants.de