Die EU macht nachhaltige Produkte schrittweise zum Standard. Mit der Regulierung „Ecodesign for Sustainable Products“ (ESPR) schafft sie einen Rahmen, über den produktgruppenspezifische Anforderungen eingeführt werden. Ein zentrales Instrument der Umsetzung ist der Digitale Produktpass (DPP). In unserem Artikel zeigen wir Ihnen, warum ESPR schon sehr bald auch für Verpackungen relevant wird, wie ESPR, DPP und die EU-Regulierung zur harmonisierten Kennzeichnungspflicht miteinander verknüpft sind, wie der Zeitplan aussieht, wen es als ersten trifft (Maschinenbau und Metalle) und wie Sie sich vorbereiten sollten. Fazit vorab: Wer ESPR-, DPP- und Label-Regulierung getrennt angeht, riskiert Doppelarbeit, Inkonsistenzen und teure Retrofit-Wellen. Für 2026 gibt es 3 Top-Prioritäten.
Grundlegendes zur ESPR
Mit der Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR, VO (EU) 2024/1781) schafft die EU einen Rahmen, über den per delegierten Rechtsakten produktgruppenspezifische Anforderungen eingeführt werden – von Energie- und Ressourceneffizienz über Haltbarkeit/Reparierbarkeit bis hin zu verpflichtenden Produktinformationen.
- Im Fokus erster Regulierungsvorhaben stehen Textilien, Möbel, Reifen, Reinigungsmittel, Farben, Schmiermittel und Produkte der Informationstechnik (ICT). Auch energieverbrauchsrelevante Produkte wie beispielsweise Elektromotoren zählen dazu. Für diese sollen Durchführungsmaßnahmen, d.h. konkrete und verbindliche Vorschriften, überarbeitet oder neu festgelegt werden.
- Die Vorgehensweise erfolgt auf einer „product-by-product“-Basis. Es werden also für spezifische Produkte Anforderungen in Bezug auf Lebensdauer, Zuverlässigkeit, Wiederverwendbarkeit, Aufrüstbarkeit, Reparierbarkeit, Wartung, (Wieder)Aufarbeitung und Recycling von Produkten geschaffen.
- Weitere angedachte Vorgaben sind
- zusätzliche Beschränkungen von kritischen Stoffen,
- zusätzliche Anforderungen zur Energie- und Ressourceneffizienz,
- der Einsatz eines verpflichtenden Anteils recycelter Materialien und/oder der Berechnung eines CO2- und Umweltfußabdruck.
Der Digitale Produktpass (DPP) als zentrales Umsetzungsinstrument
Der Digitale Produktpass (DPP) soll zum zentralen Umsetzungsinstrument des ESPR werden, indem er – je nach Produktgruppe – zur Voraussetzung für das Inverkehrbringen wird und die geforderten Nachhaltigkeits-, Material- und Konformitätsdaten elektronisch verfügbar macht.
Entscheidend für die Verpackungsindustrie
Für die Verpackungsindustrie ist diese Konstellation entscheidend, weil
- Stahl und Aluminium im ersten Arbeitsplan sehr früh als Zwischenprodukte priorisiert sind,
- DPP- und Datenanforderungen unmittelbar in Verpackungs- und Abfüllketten wirken und
- die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) parallel ein harmonisiertes EU-Labelling (Art. 12/13) ausrollt. Wer DPP- und Label-Logik getrennt angeht, riskiert Doppelarbeit, Inkonsistenzen und teure Retrofit-Wellen.
Verpackungsmaschinenbau zuerst
Der Verpackungsmaschinenbau wird in der Praxis früh betroffen sein. Das gilt nicht so sehr, weil Maschinen „automatisch“ als priorisierte Produktgruppe im Arbeitsplan stehen, sondern weil Kunden (Brand Owner, Abfüller, Verpackungshersteller) DPP- und PPWR-konforme Prozesse in Anlagen und Linien verankern müssen.
Schon relativ kurzfristig ab circa 2027 wird der Maschinenbau direkt dort von ESPR und DPP betroffen sein, wo für bereits bestehende Durchführungsmaßnahmen von energieverbrauchsrelevanten Produkten eine Überarbeitung vorgenommen wird. Vorrangig wird das voraussichtlich für Elektromotoren geschehen.
Drei entsprechend kurzfristige Folgen
- „DPP-ready“ wird Pflichtenheft-Standard
- Ökodesign-Readiness für Maschinen
- PPWR-Labeling als Produktionsanforderung
1. „DPP-ready“ wird Pflichtenheft-Standard:
Vier Fähigkeiten werden für Maschinenbauer in Ausschreibungen/Retrofits schnell zum Muss werden:
- Carrier-Fähigkeit (QR/Datamatrix): Aufbringen, Position, Beständigkeit, Lesbarkeit, Fehlerhandling (Ausschuss/Rework/Nachdruck).
- Eindeutige Identifikation: Saubere Zuordnung von Modell/Charge/Artikel zu Packmittel/Produkt (Serialisierung/Batch-Logik).
- Datenübergabe: Standardisierte Schnittstellen/Exporte Richtung MES/ERP/PLM und zu DPP-Ökosystemen (Interoperabilität).
- Audit-Trail: Nachvollziehbarkeit, Versionierung, Rollen/Rechte (Damit Daten „behördentauglich“ sind).
2. Ökodesign-Readiness für Maschinen: Energieeffizienz & Reparierbarkeit mitdenken:
Auch im Verpackungsmaschinenbau sollte „Compliance-by-Design“ jetzt im Produktmanagement verankert werden. Dabei geht es insbesondere um:
- Energie- und Ressourceneffizienz mess- und nachweisbar machen (Verbrauch, Betriebszustände, Standby, ggf. Benchmarks je Produktgruppe).
- Reparierbarkeit/Upgradability absichern (Modularität, Ersatzteilstrategie, Diagnose-/Servicefähigkeit, Updatepfade).
- Informationsfähigkeit stärken (Wartungs-, Reparatur-, Ersatzteil- und Sicherheitsinfos – perspektivisch als strukturierte Daten, ggf. DPP-fähig).
3. PPWR-Labeling (Art. 12/13) als Produktionsanforderung
- PPWR-Labelling heißt für Linien: mehr Varianten, häufigere Label-/Artwork-Wechsel, Materialangaben und Konsistenzchecks (Label ↔ Materialstamm ↔ ggf. DPP-Daten).
- Es empfiehlt sich, ein „Label-&-Daten-Pack“ als Retrofit-Baukasten (Druck/Markierung + Vision + Datenanbindung) bereitzustellen – bevor Kunden unter Fristdruck umrüsten.
Kurz-Checkliste für 2026
- Definieren Sie Standard-Option „DPP/Carrier/ID“ für Neuanlagen und Retrofit.
- Legen Sie den Daten-Blueprint fest (welche Daten entstehen wo – und wie werden sie exportiert/validiert).
- Nehmen Sie eine Effizienz- und Reparierbarkeits-Roadmap in Ihre Produktstrategie auf.
Wer in der Kette außerdem besonders betroffen ist (und warum)
Neben dem Maschinenbau gibt es in der Verpackungsindustrie einen relativ großen Kreis von Unternehmen, die schon jetzt ein besonderes Augenmerk auf den Komplex ESPR, DPP und Labelling haben sollten. Dazu gehören Aluminium- und Stahlverpackung inklusive Zulieferkette, der Bereich Farben, Lacke, Druckfarben und Beschichtungen sowie – als treibende Akteure – Brand Owner, Abfüller und Verpackungshersteller.
1. Aluminium- und Stahlverpackung inklusive Zulieferkette:
Der Arbeitsplan 2025–2030 priorisiert Eisen & Stahl (erwartet für 2026) sowie Aluminium (erwartet für 2027) als Zwischenprodukte.
- Das kann Anforderungen an Materialdaten, Rezyklat-/Footprint-Fähigkeit, Recyclingfähigkeit und Informationspflichten nach sich ziehen,
- mit direkter Wirkung auf Dosen, Tuben, Verschlüsse, Folien/Verbunde und Komponenten.
- Wichtig ist, Material- und Lieferantendaten so aufzusetzen, dass sie in Kunden-Nachweisketten (und später ggf. DPP-/Zollchecks) sauber nutzbar sind.
2. Farben, Lacke, Druckfarben, Beschichtungen (Packaging Coatings):
„Anstrichmittel“ sind zwar als Priorität im ESPR-Kontext bekannt, wurden aber nicht in den ersten Arbeitsplan Gleichzeitig werden Chemikalien inklusive Polymere/Kunststoffe über Studien vorbereitet – ein Hinweis, dass der Themenkomplex mittelfristig wieder stärker in den Fokus rückt. Was sich für Hersteller von Coatings und Farben deshalb jetzt lohnt:
- Datenfähigkeit ausbauen (Zusammensetzung, Compliance, Recyclingkompatibilität),
- Design for Recycling-Kriterien stärker verankern (in Spezifikationen und Kundenkommunikation) und
- Schnittstellen vorbereiten (in Richtung DPP-/Materialdatenmodelle).
3. Brand Owner / Abfüller / Verpackungshersteller:
Brand Owner, Abfüller und Verpackungshersteller werden die Anforderungen in die Wertschöpfungskette hineindrücken. Zeigen und Auswirken wird sich das beispielsweise bei Einkauf (Materialdaten), Produktion (Carrier/ID), Artwork (PPWR-Label) und Compliance (Nachweise). Wer früh harmonisiert, spart später Re-Design-Zyklen.
Der Zeitplan 2024 – 2030: Was wann realistisch ist
Wichtig:
Die ESPR ist bereits in Kraft. Konkrete Pflichten starten pro Produktgruppe und erst mit den entsprechenden delegierten Rechtsakten. Die Jahreszahlen im Arbeitsplan sind ein angenommener Fahrplan! Die Anwendbarkeit und Übergänge regelt erst der jeweilige Rechtsakt.
ESPR-Meilensteine:
- 18. Juli 2024: ESPR in Kraft.
- 16. April 2025: erster ESPR-/Energy-Labelling-Arbeitsplan 2025–2030 veröffentlicht.
- Bis Ende 2025: Vergabe der Studie zur Eingrenzung möglicher Maßnahmen für Chemikalien inkl. Polymere/Kunststoffe.
- 2026 (voraussichtlich): Eisen & Stahl (Zwischenprodukt).
- 2027 (voraussichtlich): Aluminium (Zwischenprodukt).
- 2027 (geplant): horizontale Anforderungen zur Reparierbarkeit (branchenübergreifende Signalwirkung).
PPWR-Meilensteine (Labelling-Brücke):
- 11. Februar 2025: PPWR in Kraft.
- 12. August 2026: PPWR wird anwendbar; Labelling-Systematik nach Art. 12/13 ab August 2028
Empfehlung: So vermeiden Sie Doppelarbeit
Der Digitaler Produktpass (DPP) ist das Daten-Backbone (Lieferkette/Behörden/ggf. Zoll).
Das PPWR-Labelling ist die Front-of-Pack-Information für Materialzusammensetzung und Sortierung.
Das Erfolgsprinzip: Ein Datenstamm – zwei Ausspielwege.
- Material-/Komponentenstamm als „Single Source of Truth“.
- Artwork-/Label-Prozess (PPWR) greift auf dieselben, geprüften Klassifikationen zu.
- Produktionsdaten (Carrier/ID) stellen die Zuordnung in der Linie sicher.
So bleiben PPWR-Label, Kundenanforderungen und spätere DPP-Pflichten konsistent.
Fazit: Top-3 Prioritäten für 2026
- Maschinenbau vorziehen: DPP-/Carrier-/ID-Fähigkeit + Datenexport + Audit-Trail als Standardpaket.
- Metallpfad absichern: Lieferantendaten & Nachweise für Stahl (2026) und Aluminium (2027) auf DPP-/Kundenketten vorbereiten.
- PPWR-Labelling mit DPP-Datenmodell koppeln: Einmal klassifizieren, mehrfach nutzen – statt späterer Re-Work-Wellen.
Quellen
EU-Kommission (ESPR Überblick, Zielsetzung, DPP, Zeitpunkte):
- Ecodesign for Sustainable Products Regulation – Überblick, Ziele (u. a. Reparierbarkeit, Energie-/Ressourceneffizienz), DPP-Beschreibung und Timeline (Inkrafttreten 18.07.2024; Working Plan April 2025). (European Commission)
VDMA (Industrie-Einordnung – Maschinenbau früh betroffen):
- „Neue Ökodesign-Verordnung und digitaler Produktpass“ (Maschinenbau wird kurzfristig betroffen; DPP/Ökodesign-Einordnung). (vdma.org)
Arbeitsplan 2025–2030 (hochgeladenes Dokument, Zeitplan & Scope):
- Annahme-Zeitplan für Zwischenprodukte (Eisen & Stahl 2026; Aluminium 2027) und horizontale Reparierbarkeit 2027; Hinweise zu Chemikalien/Polymeren-Studie und Nichtaufnahme von „Anstrichmitteln“ in den ersten Arbeitsplan. (EUR-Lex)
ESPR-Verordnungstext (hochgeladenes EU-Dokument, DPP-Grundlogik; EUR-Lex)
PPWR (Zeitachse & Einordnung):
- PPWR (Regulation (EU) 2025/40) – Inkrafttreten 11.02.2025; Anwendung ab 12.08.2026. (Business Growth Service) (EUR-lex)