Neue Studie zu den Mehrwegzielen in der PPWR

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BP Consultants hat im Auftrag der BKV GmbH (Think Tank der deutschen Kunststoffindustrie) eine Studie zu den Mehrweg- bzw. Wiederverwendungsziele in der PPWR durchgeführt. Dabei geht es vor dem Hintergrund des Mehrweg- und Einwegeinsatzes sowohl um die regulatorische Basis als auch um den aktuellen Stand in der Praxis bei den betroffenen Transport- und Verkaufsverpackungen mit Transportfunktion aus Kunststoff. Die Studie bewertet die regulatorischen Vorgaben, analysiert etablierte Mehrwegsysteme, ermittelt deren technische und ökonomische Herausforderungen sowie Grenzen, thematisiert Fragen der Hygiene- und Lebensmittelsicherheit und das Thema Mindestumlaufzahlen. Über sechs zentrale Fragen an die Politik formuliert die Studie abschließend wesentliche Aspekte für eine erfolgreiche Umsetzung und das Erreichen der Wiederverwendungsziele.

 

Ausgangspunkt

Die neue europäische Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation, VO (EU) 2025/40) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Ein relevanter Teil der neuen Regulierung sind Wiederverwendungsziele sowie mögliche Ausnahmen.

Die BKV GmbH ist der Think Tank der deutschen Kunststoffindustrie. Sie möchte mit der von BP Consultants erarbeiteten Studie für Transparenz sorgen. Dabei geht es vor dem Hintergrund des Mehrweg- und Einwegeinsatzes sowohl um die regulatorische Basis als auch um den aktuellen Stand in der Praxis bei den betroffenen Kunststoff-Transportverpackungen und Kunststoff-Verkaufsverpackungen mit Transportfunktion.

 

Verpackungen und Interviews

Für die Studie wurden 11 Interviews mit Verpackungsexperten in europäisch oder global aufgestellten Industrieunternehmen, bei Verpackungsherstellern und Verbänden durchgeführt. Die Ansprechpartner kamen aus den Bereichen Verpackungsentwicklung, Einkauf, Logistik und Nachhaltigkeit.

Mit Blick auf die betroffenen Verpackungsformate nach Art. 29 Abs. 1 PPWR standen dabei fünf Kategorien im Fokus: Eimer bzw. Kübel, Fässer, Kanister, Intermediate Bulk Container (IBCs) und Flexible Intermediate Bulk Container (FIBCs).

 

Drei Perspektiven

Methodisch wurden durch BP Consultants im Rahmen der Studie „Die Mehrwegziele in der PPWR und mögliche Ausnahmen von den Mehrwegpflichten“ drei verschiedene Perspektiven beleuchtet:

  • Eine regulatorische Bewertung der PPWR in Bezug auf die Mehrwegquote im Bereich der Transportverpackungen und Verkaufsverpackungen mit Transportfunktion
  • Eine Analyse etablierter Mehrwegsysteme im Bereich der Transportverpackungen und Verkaufsverpackungen mit Transportfunktion
  • Die Ermittlung von Herausforderungen und Grenzen für Mehrwegsysteme im Bereich Kunststoff-Transportverpackungen und Verkaufsverpackungen mit Transportfunktion aus Sicht der Praxis durch umfangreiche Experteninterviews.

 

Fazit und offene Fragestellungen

  • Die umfangreichen Ergebnisse verdeutlichen die technischen und ökonomischen Herausforderungen im Kontext der Wiederverwendungsziele in Art. 29 Abs. 1-3 PPWR für die untersuchten Verpackungsformate.
  • Die Gründe für delegierte Rechtsakte zu weiteren Ausnahmen gemäß Art. 29 Abs. 18 PPWR bestehen insbesondere in Bezug auf Fragen der Hygiene- und Lebensmittelsicherheit und den damit verbundenen Anforderungen.
  • Zudem verdeutlicht die Studie die Problematik im Hinblick auf die Festlegung von Mindestumlaufzahlen für Mehrwegverpackungen vor dem Hintergrund des Art. 11 Abs. 2 PPWR.

 

Sechs zentrale Fragen an die Politik

Basierend auf den Detailergebnissen der drei Perspektiven wurden durch BP Consultants sechs zentrale Fragen formuliert, die an die Politik gerichtet sind. Die Beantwortung dieser Fragen ist aus Sicht der Autorinnen und Autoren wesentlich für eine erfolgreiche Umsetzung und Erreichung der Wiederverwendungsziele.

 

Frage 1: Transportverpackungen und Verkaufsverpackungen mit Transportfunktion
Macht der direkte Kontakt wirklich den Unterschied für die Mehrwegquoten?

  • Die Differenzierung zwischen Transportverpackungen und Verkaufsverpackungen mit Transportfunktion ist weder verständlich noch nützlich. Eine knappe Mehrheit der Umfrageteilnehmer stuft die diskutierten Verpackungssysteme in erster Linie als Verkaufsverpackungen ein, da ein direkter Kontakt mit dem Inhalt besteht. Einige Teilnehmer würden daher gerne sehen, dass Verkaufsverpackungen aus der Mehrweg-regelung ausgeschlossen werden.
  • Auf der anderen Seite scheinen IBCs die 40 Prozent-Mehrwegquote zu erfüllen, obwohl sie direkten Produktkontakt haben.
  • Darüber hinaus stehen auch wiederverwendbare Kunststoffkisten für Fleisch und Obst in direktem Kontakt mit dem Produkt. Aufgrund produktspezifisch standardisierter Kisten und eines sicheren Reinigungsverfahrens ergeben sich daraus jedoch keine hygienischen oder qualitativen Probleme.

 

Frage 2: Mindestanzahl an Umläufen für Mehrwegverpackungen
Realistisch auf Basis eines ökologischen Break-even-Werts zu definieren?

Die PPWR schreibt im Artikel 11 Absatz 2 eine Mindestanzahl an Umläufen für Mehrwegverpackungen vor, die noch für die im Mehrweg am häufigsten genutzten Verpackungsformate durch einen Delegated Act festgelegt werden muss.

  • Eine Analyse der verfügbaren Studien zu PPWR-relevanten Verpackungssystemen hat gezeigt, dass selbst in Fällen, in denen mehrere Studien (meist Ökobilanzen) für ein Mehrwegsystem vorliegen, diese aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen und Szenarien zu verschiedenen Schlussfolgerungen hinsichtlich der erforderlichen Mindestumlaufzahlen für den ökologischen Break-even gelangen.
  • Darüber hinaus unterscheiden sich die Studien auch in der Frage, wie viele Umläufe als realistisch gelten.

Vor diesem Hintergrund erscheint die Festlegung einer Mindestanzahl an Umläufen für Mehrwegverpackungen auf Grundlage eines ökologischen Break-even methodisch äußerst schwierig.

 

Frage 3: Von der PPWR vorgesehene Ausnahmen
Bekannt und nützlich – aber ausreichend und eindeutig?

  • Der Transport gefährlicher Güter ist bei weitem die am häufigsten genannte Ausnahme von den Mehrwegvorgaben, die von den Umfrageteilnehmern erwähnt wurde. Obwohl hierzu keine direkte Frage gestellt wurde, äußerten die Teilnehmer den Wunsch, auch gefährliche Stoffe als Ausnahme auszuschließen. Als Begründung wurde das Risiko einer Migration nicht entfernter, migrierter Substanzen aus dem Verpackungsmaterial in neue Produkte genannt.
  • Die Gründe für delegierte Rechtsakte zu weiteren Ausnahmen liegen im Bereich Hygiene und Lebensmittelsicherheit, und Beispiele belegen die Notwendigkeit solcher Ausnahmen.
  • Die Definition kritischer Anwendungsfälle, die möglicherweise ausgenommen werden könnten, gestaltet sich jedoch schwierig (Beispiel: Bau-Mörtel könnte in Eimern für die Wiederverwendung akzeptabel sein, Baufarbe hingegen nicht).
  • Es besteht erhebliche Unsicherheit darüber, wie die Industrie mit Ausnahmen umgehen soll (zum Beispiel: Was ist zu tun, wenn aus hygienischen Gründen keine Mehrwegverpackung verwendet werden kann?).

 

Frage 4: Standards und Mehrweginfrastruktur
Wie lässt sich beides in kurzer Zeit entwickeln?

Erfolgreiche Mehrwegverpackungssysteme sind Pooling-Systeme, die standardisierte, zweckgerechte Lösungen anbieten sowie eine dedizierte Mehrweginfrastruktur mit Möglichkeiten zur Aufbereitung (Re-Conditioning) bereitstellen.

  • Die Entwicklung von Standards und Mehrweginfrastruktur ist zeitaufwendig und kostenintensiv.
  • Die notwendigen Standards sowie die Mehrweginfrastruktur sind in der EU heute für Eimer, Kanister und FIBCs nahezu nicht vorhanden und für Fässer nur in sehr begrenztem Umfang.
  • Von den fünf analysierten Verpackungssystemen scheint es, als könnten nur IBCs bis 2030 die erforderlichen Vorarbeiten abschließen.

 

Frage 5: Arten von Pooling-Systemen gemäß PPWR
Closed Loop versus Open Loop?

Bestehende Mehrwegsysteme (vor Februar 2025) genießen teilweise Bestandsschutz. Dennoch müssen sie weiterhin grundlegende Anforderungen wie Meldepflichten erfüllen.

  • Im Markt besteht kein einheitliches Verständnis der Begriffe „Closed Loop“ und „Open Loop“.
  • Ist eine Unterscheidung tatsächlich notwendig? Oder könnte dies ein Teil der Verordnung sein, bei dem ein vereinfachter Ansatz die Umsetzung praktikabler und besser umsetzbar macht?

 

Frage 6: PPWR-Mehrwegquoten
Ist es wirklich möglich zu beurteilen, ob die Quoten erreichbar sind oder nicht?

  • Es ist schlicht nicht möglich zu sagen, ob eine Gesamt-Mehrwegquote von 40 Prozent realistisch ist, da weder in der PPWR-Begründung noch in der Fachliteratur oder bei Experten Informationen zum aktuellen Gesamtanteil an Mehrwegverpackungen im betreffenden Verpackungsmix vorliegen (wie groß ist die heutige Lücke?).
  • Da sich die Berechnungsmethode nach Artikel 30 Absatz 1 auf eine Stückzahl beruft, um das Ziel des Artikel 29 Absatz 1 zu berechnen, aber in den meisten Unternehmen keine genauen Daten für die in Umlauf befindlichen Verpackungen vorliegen, hatten die Umfrageteilnehmer keine Vorstellung davon, ob ein Gesamtziel von 40 Prozent gemäß Artikel 29 Absatz 1 realistisch ist.
  • Allerdings hält keiner der Befragten eine Mehrwegnutzungsrate von 100 Prozent, wie sie in Artikel 29 Absatz 2 und Artikel 29 Absatz 3 gefordert wird, für realistisch – und zwar bei keinem Verpackungssystem.
  • Die derzeitigen Mehrwegeinsatzquoten für die fünf analysierten Verpackungssysteme variieren stark zwischen 0 Prozent und über 40 Prozent. Doch auch diese Angaben helfen nicht dabei, zu bewerten, ob eine Gesamt-Mehrwegquote von 40 Prozent realistisch ist oder nicht.

 

Bezug der Studie

Eine kostenlose Kurzfassung zu den Inhalten der Studie ist hier frei verfügbar (pdf).
Der umfangreiche Report kann bei der BKV GmbH kostenpflichtig bestellt werden.


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