PPWR-Blog: Guidance, FAQ und nationale Regeln

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Mit der Veröffentlichung der PPWR-Guidance und der begleitenden FAQ der Europäischen Kommission liegen nun wichtige Orientierungshilfen für Unternehmen vor. Gleichzeitig zeigen zahlreiche nationale Entwicklungen, dass die Umsetzung der europäischen Anforderungen eng mit länderspezifischen Regeln verzahnt bleibt. Insgesamt nimmt die regulatorische Dynamik rund um Verpackungen kurz vor dem Stichtag 12. August 2026 also weiter zu. Wir gehen in unserem Blog näher darauf ein, machen einen Abstecher zum Thema Recyclingquoten und sagen Ihnen, was jetzt wichtig ist.

 

1. PPWR: Neue Guidance und FAQ der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission hat zwei zentrale Dokumente zur Umsetzung der Packaging and Packaging Waste Regulation veröffentlicht: eine ausführliche Guidance (Leitlinien) sowie ein FAQ-Dokument. Beide sollen Unternehmen und Mitgliedstaaten bei der Auslegung und praktischen Umsetzung unterstützen.

Sie können Guidance und das FAQ-Dokument hier einsehen und runterladen:

  • Guidance (als pdf; auf Deutsch)
  • FAQ (als pdf; auf Englisch)

Besonders relevant sind die Klarstellungen zu Begriffsdefinitionen und Rollen, etwa zu Herstellern, Produzenten und Importeuren. Auch der Verpackungsbegriff wird weiter eingegrenzt. Damit erhalten Unternehmen mehr Orientierung, welche Pflichten entlang der Lieferkette greifen.

PFAS

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in Lebensmittelkontaktverpackungen. Die neuen Beschränkungen gelten ab dem 12. August 2026. Für nicht konforme Bestände ist nach aktuellem Stand keine allgemeine Abverkaufsfrist vorgesehen.

Welche Verpackungen konkret betroffen sind, welche Grenzwerte gelten und wie ein risikobasierter Konformitätsnachweis gelingt, erläutern wir ausführlich in unserem Beitrag „PFAS in der PPWR – ein risikobasierter Ansatz zur Compliance“.

BP Consultants Einschätzung:

Die Guidance schafft mehr Klarheit, ersetzt aber nicht die unternehmensspezifische Prüfung. Unternehmen sollten ihr Verpackungsportfolio jetzt systematisch analysieren, Datenlücken identifizieren und Rollen, Nachweise sowie Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette klären.

 

2. Länderentwicklungen: Nationale Regeln bleiben relevant

Neben der für die gesamte EU gültigen PPWR entwickeln sich auch zahlreiche nationale Vorgaben weiter. Unternehmen sollten daher nicht nur die EU-Verordnung im Blick behalten, sondern auch lokale Umsetzungsschritte und Sonderregelungen prüfen.

Deutschland hat am 11.06. im Bundestag das neue nationale Verpackungsgesetz (VerpackDG) beschlossen und passt damit nationales Recht an die EU-Verordnung 2025/40 an. Der Beschluss erweitert die Herstellerverantwortung und betrifft unter anderem Registrierung, Recycling, Berichterstattung, Pfand, Rezyklateinsatz sowie Mehrwegpflichten für bestimmte Einweg-Lebensmittel- und Getränkeverpackungen. Außerdem wird Ecomodulation im Bereich der EPR-Kosten verpflichtend.

Die Beschlussempfehlung für das Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 finden Sie hier als pdf. Hinweis: Es ist die Beschlussvorlage und noch nicht das finale Gesetz.

Dänemark plant Änderungen bei Verpackungsanforderungen und erweiterter Herstellerverantwortung. Dazu gehören Höchstgebühren für kommunale Verpackungsabfälle, angepasste Herstellerzahlungen, gewichtsbasiert berechnete Dichtefaktoren und neue Informationspflichten.

Italien schlägt Anforderungen für biologisch abbaubare und kompostierbare Verpackungen vor. Bestimmte Einweg-Kunststoffverpackungen sollen künftig zusätzliche Vorgaben erfüllen; Ausnahmen und Sanktionen sind vorgesehen.

Finnland plant Regelungen zur Herstellerkompensation für bestimmte Einwegkunststoffprodukte für den Zeitraum 2026 bis 2028. Auch Nikotinbeutel sollen als Kunststoffartikel erfasst werden.

Weitere außereuropäische Entwicklungen betreffen unter anderem Chile, Indien, die USA, Kalifornien und Georgia. Themen sind unter anderem Rezyklatanteile, Recyclingclaims, EPR-Systeme, Pfandsysteme, Lebensmittelkontaktmaterialien und strengere Anforderungen an Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit.

BP Consultants Einschätzung:

Die Harmonisierung durch die PPWR reduziert nationale Fragmentierung, beseitigt sie aber nicht vollständig. Für international tätige Unternehmen bleibt ein kontinuierliches regulatorisches Monitoring unverzichtbar.

 

3. End-of-Life und Recyclingquoten: Vorsicht bei der Interpretation

Die Diskussion um das „End-of-Life“ von Verpackungen verschiebt sich zunehmend von formalen Recycling-Quoten hin zu realen Recycling-Ergebnissen. Entscheidend ist dann nicht mehr allein, ob Verpackungsabfälle dem Recycling zugeführt werden, sondern welche Mengen nach Sortier- und Prozessverlusten tatsächlich stofflich recycelt werden.

Die PPWR sieht vor, dass für Recyclingziele grundsätzlich das Gewicht des Verpackungsabfalls maßgeblich ist, das tatsächlich in den Recyclingprozess eingeht. Sortierverluste und spätere Ausschleusungen müssen berücksichtigt werden.

Ein Beispiel zeigt die Relevanz: Für Kunststoffverpackungen lag die EU27-Recyclingquote 2023 laut Eurostat bei 42,1%. Unter Berücksichtigung durchschnittlicher deutscher Verlustfaktoren reduziert sich dieser Wert rechnerisch auf 33,8%. Dieser Wert liegt deutlich näher an der vom Joint Research Centre der EU berichteten Quote von 34,6%.

Auch bei anderen Materialien zeigen sich Abweichungen. Papier, Glas, Stahl und Aluminium weisen unterschiedliche Verlustquoten auf. Besonders bei Aluminium können Prozessverluste die tatsächlich recycelte Menge stark beeinflussen.

Zu diesen Abweichungen kommt der Faktor des „mismanaged waste“. Dazu zählen etwa nicht erfasste Abfälle, offene Verbrennung, unsachgemäße Deponierung oder Einträge in Gewässer. Für Kunststoffverpackungsabfälle wird der Anteil nicht ordnungsgemäß bewirtschafteter Abfälle in verschiedenen Quellen mit mehreren Prozentpunkten angegeben. Für andere Materialien fehlen belastbare Daten weitgehend.

BP Consultants Einschätzung:

Recyclingquoten sollten nicht isoliert betrachtet werden. Für Designentscheidungen, Nachhaltigkeitskommunikation und PPWR-Readiness wird künftig entscheidend sein, ob Verpackungen unter realen Bedingungen sortiert, verwertet und hochwertig recycelt werden.

 

4. Interpack 2026: PPWR-Compliance im Fokus der Branche

Auf der Interpack 2026 zeigte sich, dass PPWR-Compliance und digitales Verpackungsdatenmanagement wichtige Themen für die Branche sind. Verschiedenste Software-Unternehmen präsentierten Lösungen zur Verwaltung und Analyse von Verpackungsdaten sowie neue Funktionen für PPWR-konforme Konformitätserklärungen und technische Dokumentation.

Besonders im SPOTLIGHT Forum „Chances & Risks of PPWR“ wurde deutlich, dass Unternehmen praktische Tools benötigen, um regulatorische Anforderungen effizient umzusetzen.

BP Consultants Einschätzung:

Die Nachfrage nach digitalen Compliance-Lösungen steigt. Wer Verpackungsdaten heute strukturiert erfasst, verschafft sich einen deutlichen Vorteil bei PPWR, EPR, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen und Lieferantendokumentation.

 

Das Fazit für Unternehmen

Die PPWR wird ab 12. August 2026 operativ wirksam. Die neuen Guidance- und FAQ-Dokumente liefern wichtige Orientierung, zeigen aber auch: Viele Anforderungen müssen unternehmensindividuell übersetzt werden.

Unternehmen, die kurzfristig noch keine vollständigen Prozesse und Nachweise aufgebaut haben, finden mit unserem „PPWR Spätstarterangebot – schnell, pragmatisch und strukturiert“ einen praxisorientierten Einstieg in die Umsetzung.

Was jetzt entscheidend ist:

  1. Verpackungsportfolio strukturieren und bewerten.
  2. PFAS-Risiken und Schwermetalle risikobasiert priorisieren.
  3. Datenlücken entlang der Lieferkette schließen.
  4. Technische Dokumentation vorbereiten.
  5. Konformitätserklärungen pro Verpackungstyp aufbauen.
  6. Nationale Entwicklungen weiter beobachten.
  7. Recyclingfähigkeit nicht nur formal, sondern realitätsnah bewerten.

Die PPWR ist damit nicht nur eine regulatorische Pflicht, sondern ein Treiber für bessere Daten, robustere Lieferketten und zukunftsfähiges Verpackungsdesign.


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    Ihr Ansprechpartner

    Jenny Walther-Thoß

    walther-thoss@bp-consultants.de