Die Europäische Kommission hat eine zweite, aktualisierte Fassung ihrer FAQ zur Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) veröffentlicht – nur wenige Tage, bevor am 12. August 2026 die ersten operativen PPWR-Pflichten wirksam werden. Änderungen sind ausdrücklich als NEW oder UPDATED markiert, mit Fokus auf Erzeugerstatus, Verpackungsbestandteile und erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Wir fassen zusammen, was sich geändert hat.
BP Consultants hat alle NEW- und UPDATED-Punkte in einer kompakten, zweisprachigen (DE/EN) Übersicht zusammengefasst: hier zum Download.
1. Verpackung, Erzeuger und Hersteller: schärfere Abgrenzungen
Die Formulierung „whether empty or with a product“ ändert die Definition von Verpackung nicht; sie stellt klar, dass beide Fälle erfasst sind. Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen werden weiterhin nach Funktion, nicht nach Material oder Erscheinungsbild eingeordnet. Bei Verpackungseinheiten werden integrierte Komponenten (z. B. Etikett, Verschluss) zusammen mit dem Hauptkörper bewertet, separate Komponenten (z. B. Abziehdeckel, Kronkorken oder Palette, Schrinkfolie und Kantenschutz) benötigen eigene Angaben in der Konformitätserklärung.
Der Erzeugerstatus folgt einer Prüflogik: Marken-/Namensinhaber ist in der Regel Erzeuger; ohne Marke entscheidet, wer die Designspezifikation festlegt; bei generischer Verpackung meist der physische Hersteller. Bei Transportverpackung wird der Erzeuger bestimmt, sobald die leere Verpackung ihre endgültig nutzbare Form erreicht. Importeure müssen die Konformitätsbewertung sicherstellen und eigene Kontaktdaten bereitstellen – generische Importe sind nicht ausgenommen, bloßer EU-Transit gilt nicht als Inverkehrbringen. Hersteller (Producer) – EPR-Status wird separat je Mitgliedstaat bestimmt und kann vom Erzeugerstatus abweichen; eine Branchenausnahme gibt es nicht.
BP Consultants Einschätzung:
Erzeuger und Hersteller werden häufig verwechselt. Beide Rollen getrennt je Verpackungseinheit und Mitgliedstaat erfassen, da dasselbe Unternehmen je Vertriebskanal unterschiedliche Rollen einnehmen kann.
2. EPR-Updates für die Umsetzung
Kleinstunternehmen sind nicht pauschal ausgenommen, profitieren aber unter 10 t/Jahr je Mitgliedstaat von vereinfachten Berichtspflichten. Mehrwegsysteme belassen die EPR beim Produzenten, müssen deren Umsetzung aber verfahrensseitig unterstützen. Online-Plattformen können Gebühren per Mandat zahlen, Registrierung bleibt aber beim Hersteller, PRO oder Bevollmächtigtem. Geeignete Einweg-Pfandsysteme (DRS) können für teilnehmende Produzenten registrieren und berichten.
BP Consultants Einschätzung:
Hilfreiche Klarheit für Plattform- und Mehrwegmodelle, die Berichtslast bleibt aber beim Hersteller. Vertraglich klären, wer welche EPR-Aufgabe übernimmt.
3. Weitere Updates und was jetzt zählt
Zusätzlich geschärft: Gefahrgut-Ausnahmen, der Wegfall der Konformitätsvermutung nach EN 13428:2004 für besorgniserregende Stoffe, Rezyklatanteil-Vorgaben für Kunststoffteile, die <5%-Ausnahme für Glasflaschendeckel/-etikett, Dokumentationspflichten für Lieferanten sowie erleichterte Behördenmeldungen.
Am zeitkritischsten: Bestände vor dem 12. August 2026 müssen nicht vernichtet oder neu etikettiert werden; Verpackungen danach benötigen Identifikations- und Erzeugerangaben; Rückverfolgbarkeit kann meist über die Charge statt je Einzelteil erfolgen; und Angaben nach Lebensmittelrecht erfüllen die PPWR-Kennzeichnung nicht automatisch.
BP Consultants Einschätzung:
Jetzt prüfen, ob lebensmittelrechtliche Kennzeichnung als Ersatz für die PPWR-Identifikation dient und die Lücke vor dem 12. August schließen.
Unsere Einschätzung: nächste Schritte
- Jede Verpackungseinheit erfassen (Hauptkörper + Komponenten).
- Erzeuger bestimmen (Marke / Designhoheit / Endform).
- EPR-Produzenten je Mitgliedstaat und Kanal bestimmen.
- Dokumentationslücken schließen (Konformitätserklärung, technische Unterlagen, Lieferanten-/Importdaten, Rückverfolgbarkeit).
- Pflichten ab 12. August 2026, 2028 und 2030 vorbereiten.
Empfohlener nächster Schritt: eine Verantwortungsmatrix je Verpackung aufbauen.
Es muss schnell gehen? Unser PPWR Late-Starter Package bietet einen praktischen Einstieg.
Quelle: Europäische Kommission, FAQ zur PPWR, Ausgabe August 2026.
Fragen zu Ihrer PPWR-Roadmap?
Jedes Verpackungsportfolio wirft eigene Fragen zu Erzeuger -, Hersteller- und EPR-Rollen auf. Wenn Sie eine zweite Einschätzung zu Ihrer Rollenbewertung, eine Gap-Analyse Ihrer Dokumentation oder konkrete Unterstützung vor und nach dem 12. August benötigen, sprechen Sie uns an – wir gehen gerne auf Ihre individuelle Situation ein.
Ihre Ansprechpartnerin
Jenny Walther-Thoß (walther-thoss@bp-consultants.de)