2023 kommen viele unterschiedliche regulatorische Impulse auf die Unternehmen der Verpackungsbranche zu. Einiges, wie die Packaging Waste Regulation (PPWR) oder die neue Regulierung von „Green Claims“, wird noch heiß diskutiert. Anderes, wie die neue Berichtspflicht der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), ist seit dem 05. Januar 2023 Gesetz und tritt schrittweise in Kraft. Damit Ihr Unternehmen den Herausforderungen des neuen Jahres mit einem guten Gefühl entgegensehen kann, empfehlen wir Ihnen den 6-Punkte-Plan für „Regulation-Readiness”.
#1 – Ressourcen und Kapazitäten professionalisieren
Grundlegend sind die Ressourcen und Kapazitäten im Unternehmen für Nachhaltigkeit jetzt zu professionalisieren und zu stärken. Das Thema Nachhaltigkeit ist inzwischen so komplex, dass es oft nicht mehr ausreicht, dass der Qualitätsmanager oder die Assistentin der Geschäftsführung dies zusätzlich zu ihren normalen Aufgaben mitmachten. Die Aufgaben müssen als vollwertiger Job gesehen werden. Sie sollten entweder intern eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter qualifizieren oder sich jemand auf dem Arbeitsmarkt suchen, auch wenn das schwierig werden könnte. Wie auch immer: Es sollte nun klar sein, dass Nachhaltigkeit zu einem Compliance-Thema wird (so, wie es schon seit einigen Jahren ein Kundenthema ist). Das Thema Nachhaltigkeit muss im Unternehmen mit ausreichend zeitlichen und auch finanziellen Ressourcen ausgestattet werden.
#2 – Nachhaltigkeitskommunikation prüfen
Prüfen Sie Ihre Kommunikation im Bereich Nachhaltigkeit kritisch. Verkünden Sie beispielsweise auf Ihrer Webseite oder in Ihrer Kundenkommunikation produkt- oder unternehmensbasierte Nachhaltigkeits-Claims? Wenn ja: Können Sie alle Ihre Aussagen auf glaubwürdige und akzeptierte Weise belegen (mit Life-Cycle-Analysen, Footprint-Assessment oder Zertifizierungen, die auf ISO- oder DIN-Normen basieren)? Wenn das so ist, dann bauen Sie ihre Nachhaltigkeitskommunikation weiter aus. Wenn Sie die Aussagen nicht belegen können, müssen sie entweder für jeden Claim die entsprechende Voraussetzung schaffen oder die Claims fallen lassen.
#3 – Klimarisikoanalyse durchführen
Sie haben eine Treibhausgasinventur aber noch keine Klimarisikoanalyse gemacht? Einer der zentralen Bausteine der neuen CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist die sehr holistische Berichterstattung zum Thema: Auswirkungen des Klimawandels auf das Unternehmen. Gefordert werden sowohl Mitigation (also eine Transformationsstrategie im Rahmen des 1.5-Grad-Ziels) als auch klare Adaptationsmaßnahmen mit einer Klimarisikoanalyse für die Standorte des Unternehmens und seiner Wertschöpfungskette. Starten sie noch dieses Jahr mit den vorbereitenden Arbeiten für die CSRD-Berichtspflicht. Denn der Aufbau eines Klimarisikomanagements macht sich nicht nebenbei. Sie benötigt sowohl Ressourcen als auch Fachwissen.
#4 – CSRD-Gap-Analyse angehen
Für die meisten Unternehmen wird die CSRD erst 2026 im Rahmen der Berichterstattung für das Jahr 2025 relevant. Aber der Berichtsstandard fordert sehr viele Assessments und Daten ab, die bis jetzt von den meisten Unternehmen nicht gefordert waren. Aus diesem Grund sollten Sie in 2023 eine Gap-Analyse vornehmen. Welche Daten haben wir schon, welche brauchen wir noch und wie können wir diese pragmatisch und kosteneffizient erheben? Das wichtigste Tool für diese Arbeit ist eine aktualisierte und durch klare rechtliche Regeln formalisierte Wesentlichkeitsanalyse mit doppelter Relevanz. Das heißt, es wird nicht nur der Impact der Stakeholder bewertet, sondern es erfolgt auch eine finanzielle Bewertung der Nachhaltigkeitsthemen und ihrer Impacts.
#5 – Lieferketten-Risikoassessment ist ohne Alternative
Das Thema Lieferketten-Risikoassessment ist ein Dauerbrenner und begleitet uns nun schon eine ganze Weile. Unternehmen, die bis jetzt keine entsprechenden Schritte und Maßnahmen unternommen haben, sollten hier dringend Prioritäten setzen! Sowohl für die geforderten Klimastrategien als auch für nationale und europäische Berichtspflichten ist das angepasste Lieferkettenmangement eine zentrale Säule – inklusive der neuen Risikothemen Klimawandelauswirkungen sowie Arbeits- und Menschenrechte. Mit der Erledigung dieser Aufgaben bereiten Sie das Unternehmen auch gleich auf die diskutierte „Human Rights Due Diligence Verordnung“ der EU vor.
#6 – Nachhaltigkeit der Produkte nicht vergessen
Auch die Produktnachhaltigkeit steht im Fokus von Regulierungen. Beispiele sind die geplanten Recyclingquoten in der neuen PPWR oder Abgaben auf Single-Use-Verpackungen wie in UK und Frankreich. Teilweise werden Single-Use-Verpackungen gleich ganz verboten. Der kritische Blick auf das Produktportfolio hilft jetzt doppelt. Einmal, um Risiken zu erkennen und zum Zweiten, um sich Opportunitäten zu erarbeiten. Design for Recycling sollte in den Mittelpunkt der Innovation rücken. Effiziente Reuse-Modelle werden einen Markt finden, der sich durch die Regulierungen der EU stark erweitern wird. Die Suche nach Produzenten von belegbar nachhaltigen Verpackungen wird stark zunehmen.
Rat und Tat
Zugegeben: Es gibt viel zu tun in 2023 – und die Themen sind keine Kür, sondern ein Pflichtprogramm. Mit unserem 6-Punkte-Plan sind Sie zumindest auf einem guten Weg, die Herausforderungen zu bewältigen. Als B+P helfen wir Ihnen gerne auch darüber hinaus und unterstützen Sie bei der Umsetzung der für Sie wichtigsten Prioritäten. Ihre Ansprechpartnerin ist Jenny Walther-Thoß, Senior Sustainability Consultant bei B+P Consultants. Wählen Sie sich bei weiteren Fragen gerne direkt einen unverbindlichen Termin hier aus.