Die Europäische Kommission hat eine bedeutende Anpassung im Zeitplan der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgenommen. Diese Entwicklung bringt für Unternehmen sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich. Das gilt insbesondere für diejenigen, die bisher nicht der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterlagen. Wir beleuchten für Sie die Details der Verschiebung, ihre Auswirkungen auf verschiedene Unternehmensgruppen und was das für Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung bedeutet. Bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal auf die kommenden Anforderungen vor.
Sektorspezifische Standards
Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Einführung der sektorspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Rahmen der CSRD zu verschieben.
- Ursprüngliche Frist: 30. Juni 2024
- Neue Frist: 30. Juni 2026
Wichtig: Diese Verschiebung um zwei Jahre betrifft nur die Veröffentlichung branchenspezifischer Berichtsstandards, nicht die generelle Berichtspflicht.
Gestaffelte Einführung der CSRD
Die allgemeinen CSRD-Berichtspflichten sollen dagegen wie geplant in Kraft treten. Dabei gelten für verschiedene Unternehmensgruppen unterschiedliche Zeitpunkte:
- Ab Geschäftsjahr 2024: Unternehmen, die bereits jetzt von der bisherigen CSR-Berichtspflicht (CSR-RUG) betroffen sind.
- Ab Geschäftsjahr 2025: Weitere Unternehmen, die bisher nicht nach dem CSR-RUG berichten mussten. Konkret betrifft das Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden, 50 Millionen Euro Umsatz und 25 Millionen Euro Bilanzsumme.
- Diskussion um eine Verschiebung für ein Jahr sind hier aktuell voll im Gang.
- Ab 2026: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Ab 2028: Drittstaatenunternehmen mit inländischen Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen
Ausnahmen und Opt-out-Möglichkeiten gibt es für:
- Kleinstunternehmen: Sie sind von der Anwendung ausgenommen,
- Kapitalmarktorientierte KMU: Sie können einen zeitlich begrenzte Opt-out-Joker ziehen und von einem zweijährigen Übergangszeitraum profitieren. Für diese Unternehmen ist also eine Erstanwendung für das zum 1. Januar 2028 beginnende Geschäftsjahre möglich.
Wissen sollte man allerdings auch, dass es für fast alle Unternehmen eine indirekte Wirkung gibt, da die Berichterstattung für die Wertschöpfungskette des Unternehmens zu erfolgen hat. Man ist also beispielsweise als Lieferant „mitgefangen“ und wird von seinem Kunden in die Pflicht genommen werden, um bestimmte Daten zu liefern.
Herausforderungen für Non-NFRD-Unternehmen
Die Umsetzung der CSRD-Berichtspflicht stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Insbesondere gilt das für diejenigen, die bisher nicht der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterlagen. Je nach Einordnung in der oben genannten gestaffelten Einführung gilt:
- Non-NFRD-Unternehmen müssen erstmals für das Geschäftsjahr 2025 einen vollständigen CSRD-Nachhaltigkeitsbericht erstellen.
- Minimale Grundlagen für diesen Bericht sind
- eine CSRD konforme Wesentlichkeitsanalyse,
- eine THG Inventur,
- Klimaziele,
- ein Transformationsplan und
- eine Klima-Risiken und -Szenarien-Analyse
Die Kosten für Erstellung und Prüfung können mehrere hunderttausend Euro betragen, was eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt.
Mögliche Verschiebung für Non-NFRD?
Sowohl auf europäischer als auch auf deutscher Ebene gab und gibt es Verzögerungen bei der Umsetzung des CSRD-Zeitplans. Das erschwert die Vorbereitung für Unternehmen und könnte ein Argument für eine Verschiebung der Berichtspflicht für Non-NFRD-Unternehmen sein. Dazu kommt, dass aktuell viel über Bürokratieabbau und weniger Reportingpflichten diskutiert wird.
Daher ist es möglich, dass die Berichtspflichten für Non-NFRD-Unternehmen, die eigentlich ab 2026 berichten müssen, in 2025 noch einmal angepasst werden.
Erfolgen kann das beispielweise durch
- vereinfachte Standards wie den European Sustainability Reporting Standard for listed SMEs (LSME ESRS) oder den Voluntary reporting standard for SMEs (VSME ESRS2) oder durch die
- Überarbeitung aktueller Größenkriterien (z.B. 50 Millionen Euro Umsatz). Das würde zu einer Reduzierung der berichtspflichtigen Unternehmen führen. Möglich ist auch eine
- Verschiebung des Zeitrahmens um ein Jahr auf das Geschäftsjahr 2026.
Einordnung und Konsequenzen
Eine Verschiebung der Berichtspflicht um ein Jahr für Non-NFRD-Unternehmen könnte eine sinnvolle Option sein, um mehr Zeit für die Vorbereitung zu gewähren. Wichtig wäre, dass sich Vertreter mittelständischer Unternehmen und Politiker für praktikable Lösungen einsetzen. Das müsste bald und geordnet geschehen (nicht wie beim aktuellen EUDR-Chaos).
Langfristig wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter an Bedeutung gewinnen, auch global (siehe Artikel im Bereich Nachhaltigkeit). Aus diesem Grund sollten Unternehmen die CSRD trotz der aktuellen Herausforderungen als Chance begreifen, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern und transparenter zu kommunizieren.
Eine schrittweise Anpassung der Anforderungen und möglicherweise eine Übergangsphase könnten helfen, die Umsetzung für Unternehmen praktikabler zu gestalten. Wichtig ist, dass Unternehmen diese Berichtspflichten eben nicht nur als “Papierübung” sehen, sondern als Tool verstehen, um sich intensiv mit ihren Chancen und Risiken in einer sich sehr schnell ändernden Welt zu befassen.
Fazit
- Die schon verkündeten Verschiebungen der sektorspezifischen ESRS um zwei Jahre bietet den betroffenen Unternehmen eine erweiterte Zeitspanne sich auf das grundlegende Reporting zu konzentrieren.
- Eine mögliche Verschiebung der allgemeinen Berichtspflicht für nicht NFRD berichtspflichtige Unternehmen um ein Jahr bietet eine gute Möglichkeit sich gründlich auf die neuen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzubereiten. Die Frist kann als Chance genutzt werden, um Strukturen und notwendige Tools im Unternehmen zu etablieren.
- Die zusätzliche Zeit sollte keinesfalls als Anlass zur Verzögerung oder Untätigkeit verstanden werden. Im Gegenteil ist es ratsam, diese Periode intensiv zu nutzen, um die bestehenden allgemeinen ESRS zu verinnerlichen und robuste Berichterstattungsstrukturen aufzubauen.
Konkrete Schritte
Unternehmen sollten die gewonnene Zeit nutzen, um
- interne Prozesse zur Datenerfassung und -analyse zu optimieren und die Digitalisierung voranzutreiben,
- Mitarbeiter in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen zu schulen,
- Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln oder zu verfeinern und sie als Teil der allgemeinen Geschäftsstrategie zu verstehen,
- Chancen- und Risiken-Analysen tiefgründig im Unternehmen zu diskutieren, um einen Gewinn für das Unternehmen aus der Betrachtung von Nachhaltigkeitsthemen zu ziehen und
- Pilotberichte zu erstellen und zu testen, um festzustellen, wo im Unternehmen Daten vorhanden sind und wo Lücken geschlossen werden müssen.
Empfehlung
Durch proaktives Handeln können Unternehmen nicht nur die Einhaltung zukünftiger Vorschriften sicherstellen, sondern auch Wettbewerbsvorteile erzielen und den Schritt zur Verschmelzung von Nachhaltigkeit und Business gehen. Die Verschiebung bietet eine einmalige Gelegenheit, sich gründlich vorzubereiten – nutzen Sie diese Zeit weise, um Ihr Unternehmen enkelfähig aufzustellen und für die Zukunft zu rüsten.