Neues aus Brüssel, Straßburg und Berlin

Image source: Marian Weyo, Shutterstock

In unserer Politik-Sektion legen wir den Schwerpunkt dieses Mal auf die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Green Claims Verordnung, das Einwegkunststoffgesetz, das Hinweisgeberschutzgesetz und den weiteren Zeitplan für die neue Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR).

 

Kurzinfo: Veröffentlichung CSRD

Mit der Veröffentlichung am 16.12.2022 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive verabschiedet und gilt. Nun haben die Mitgliedstaaten 18 Monate (bis zum 6. Juli 2024) Zeit, die Direktive in ihr nationales Recht umzusetzen. Die Berichtsstandards liegen noch im Entwurf vor und sollen im Juni 2023 final verabschiedet werden. Jetzt ist es an der Zeit für einen CSRD-Readiness Check. (Siehe dazu auch unseren Beitrag „Der 6 Punkte-Plan für Ihre “Regulation-Readiness” in diesem Newsletter)

 

Kurzinfo: Verschiebung der Green-Claims-Verordnung

Die EU-Kommission hat die Vorstellung des Entwurfs zur Green-Claims-Richtlinie auf unbestimmte Zeit verschoben. Quellen gehen davon aus, dass der Entwurf am 22. März 2023 veröffentlicht wird.

Zentraler Punkt der Richtlinie ist ein Vorschlag für einen Product Environmental Footprint (PEF), der die Umweltauswirkungen von Produkten messen soll und den Rahmen für die geplante Kennzeichnungspolitik setzen könnte. Das grundsätzliche Ziel ist die klare Rahmengebung für Green Claims – von „… nachhaltiger als …“ bis „klimaneutral“.

Im Rahmen der Novelle der EU-Verbraucherschutzverordnung soll zukünftig die Verwendung von Green Claims stärker reguliert werden, sodass kein Greenwashing damit einhergeht.

Bei den Verboten von ungerechtfertigten Claims und Umweltaussagen konzentriert sich die Kommission auf:

  • vage Umweltversprechen ohne überprüfbare Verpflichtungen oder unabhängige Kontrolle
  • Klimasiegel ohne Zertifizierungssystem oder ohne staatlich festgelegte Parameter
  • irreführende oder ungenaue Werbeaussagen wie „CO2-neutral“ oder „klimapositiv“ sowie
  • Umweltaussagen für das ganze Produkt, die sich in Wahrheit nur auf einen kleinen Teil des Produktes beziehen.

 

Kurzinfo: Konsultation zum Einwegkunststofffondsgesetz

Das von der Bundesregierung geplante Einwegkunststofffondsgesetz bleibt umstritten. Kommunen und Umweltschutzverbänden geht die geplante Abgabe auf bestimmte Einwegkunststoffprodukte nicht weit genug, während die betroffene Wirtschaft die Höhe der Sonderabgabe von jährlich 434 Millionen Euro (ab 2025) für überzogen hält.

Laut dem Gesetzentwurf sollen die Kosten für die Sammlung und Reinigung von bestimmten Einwegkunststoffprodukten im öffentlichen Raum durch eine staatliche Sonderabgabe auf rund 55.000 Unternehmen umverteilt werden. Betroffen sind Produkte wie Einwegkunststoffverpackungen für To-Go-Lebensmittel und Getränke, Tragetaschen, Luftballons, Feuchttücher oder Tabakprodukte mit Filter.

 

Kurzinfo: Ablehnung des Hinweisgeberschutzgesetzes im Bundesrat

Die unionsgeführten Bundesländer haben am 10. Februar 2023 den vom Bundestag beschlossenen Gesetzesvorschlag abgelehnt und ihn damit in den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Das geplante Hinweisgeberschutzgesetz soll für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten gelten. Die zugrundeliegende EU-Richtlinie hätte Deutschland bis Dezember 2021 in ein nationales Gesetz umsetzen müssen.

Bis auf weiteres bleiben die Vorgaben des Europarechts für Unternehmen ab 250 Mitarbeiter (seit 1. Januar 2022) sowie für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter (ab dem 17. Dezember 2023) in Kraft. Was das für die Unternehmen heißt, hatten wir bereits Ende 2021 in unserem B+P Newsletter dargelegt.

 

Kurzinfo: Fortgang der neuen PPWR

Der Entwurf für die neue Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) wurde von der Kommission am 30. November 2022 veröffentlicht. Die Feedback-Periode endete am 24. April 2023 und die Verbände sind dabei ihre Vorschläge sowie Kritikpunkte einzubringen.

Als nächstes steht der sogenannte Trialog zwischen EU-Parlament, Kommission und den Mitgliedsstaaten an. Das EU-Parlament hat seine Verhandlungsführerin ernannt. Es ist die Belgierin Frédérique Ries, die bereits die Single-Use Plastics Directive (SUPD) verhandelt hat.

Die Verhandlungen sind im Umweltausschuss des Parlaments angesiedelt, was für eine ambitionierte Position des Parlaments spricht.

Laut Zeitplan soll die PPWR vor dem Mai 2024 endgültig verabschiedet werden.

 

Empfehlung zur Orientierung: Nachhaltigkeits-Check

Aufgrund der Komplexität des Themas, empfehlen wir zur Orientierung die Durchführung eines ganzheitlichen Nachhaltigkeits-Checks, um schnell herauszufinden, wo Sie in Bezug auf Anforderungen von Gesetzgebung, Investoren und Kunden stehen, wie gut Sie gegenüber Ihrem Wettbewerb in Sachen Nachhaltigkeit aufgestellt sind und wo der größte Handlungsbedarf besteht, um relevante Lücken schnell zu schließen.

 

Bei Fragen rund um das Thema Politik und Gesetzgebung

Als B+P Consultants helfen wir Ihnen gerne, sich zum Thema Nachhaltigkeitsregulierungen zurechtzufinden. Ihre Ansprechpartnerin ist Jenny Walther-Thoß, Senior Sustainability Consultant bei B+P Consultants. Wählen Sie sich bei weiteren Fragen gerne direkt einen unverbindlichen Termin hier aus.


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    Jenny Walther-Thoß

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