PPWR: Ein kurzer Überblick über den Stand der Verhandlung

In diesen Wochen wird fleißig zwischen den Mitgliedsstaaten und dem Parlament verhandelt und es werden Änderungsanträge zum PPWR Entwurf der Kommission eingebracht (bis jetzt sind es 3000).

 

Von deutscher Seite hat sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme gegen bestimmte Ausnahmen ausgesprochen, die in der PPWR vorgesehen sind. Das betrifft z.B.

  • Ausnahmen von Rezyklateinsatzquoten für faserbasierte Verpackungen;
  • die 10-jährige Ausnahme für “innovative Polymere” von den Kriterien für Recyclingfähigkeit und
  • Möglichkeit für Mitgliedstaaten, höhere Wiederverwendungsquoten (reuse) einzuführen.

Abgelehnt wurden darüber hinaus Vorschläge:

  • Gefahrgutverpackungen vollständig von der PPWR auszunehmen und
  • nachwachsende Rohstoffe als Alternative zu Rezyklaten zuzulassen (Stichwort Bioplastic).

Weder positiv oder negativ wurde die Ausnahme für faserbasierte Umverpackungen und Transportverpackungen von den Mehrwegquoten vom Bundesrat bewertet. Das wird natürlich von verschiedenen Verbänden unterschiedlich bewertet – IK sagt, der Bundesrat lehnt die Ausnahme ab, FFI sagt der Bundesrat unterstützt die Ausnahme.

Für die Bundesregierung, die sich in den Ratsarbeitsgruppen mit den verschiedenen Themen des PPWR-Vorschlags befasst, sind die Empfehlungen zwar nicht bindend, jedoch ein Leitfaden, zumal sich der Bundestag bisher noch nicht zum PPWR-Vorschlag der Kommission geäußert hat.

Die gesammelten Empfehlungen des Bundesrats finden sich hier

 

Wie geht es weiter mit der PPWR?

Die Abstimmung im ENVI wurde vom September auf den 23/24 Oktober verschoben, so dass die Abstimmung im Parlament nicht vor Ende November stattfinden wird. Der abgestimmte Entwurf muss dann noch vom Rat der Europäischen Union (Council) gebilligt werden. Geschieht das wie vorgesehen, könnte der Zeitplan eingehalten werden und die PPWR bis Mai 2024 in Kraft treten.

 

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    Jenny Walther-Thoß

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