Das Verpackungsgesetz wird die Verpackungsverordnung zum Januar 2019 ablösen – Vorbereitungen und einige Änderungen werden dieses Jahr schon notwendig.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks begründete das Gesetz mit den Worten: „Wir stärken das Recycling von Verpackungen durch höhere Recycling-Quoten. Wir schaffen Anreize für ökologische und recyclingfähige Verpackungen…“
Im letzten Jahr bereits verabschiedet, greift das neue Verpackungsgesetz am 1. Januar 2019 vollumfänglich. Das Ziel des Gesetzes ist die effektivere Vermeidung von Verpackungsabfällen und Steigerung der Recycling-Quoten – so die Aussage des Bundesumweltministeriums.
Ein wesentlicher Inhalt ist die geänderte Lizenzentgeltberechnung, die einen höheren Anreiz für nachhaltigere Verpackungen schaffen und die Recyclingquoten erhöhen soll. So steigt diese zum Beispiel für Kunststoffverpackungen bis zum Jahr 2022 auf die vorgeschrieben 63 % (siehe Chart).
Zusätzlich soll eine zentrale Stelle geschaffen werden, die als Registrierungs- und Standardisierungsstelle dient.
Ein weiteres Hauptziel ist die Stärkung des Wettbewerbs. Es werden nicht nur die dualen Systeme, sondern auch die Inverkehrbringer von Verpackungen in die Pflicht genommen, dafür zu sorgen, dass alle zu lizenzierenden Mengen einem dualen System zugeführt werden.
Auch wenn das Gesetz erst zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt, gibt es bereits in diesem Jahr etwas zu beachten. Ab Mitte des Jahres 2018 sollten sich Hersteller und Vertreiber bei einer zentralen Stelle registrieren lassen. Denn bevor Verpackungen lizensiert oder in den Verkehr gebracht werden, müssen die Beteiligten registriert sein. Dies gilt auch für Hersteller, Handelsunternehmen und Importeure, die ansonsten keine Vollständigkeitserklärung abgeben müssen.
Das ist notwendig, denn nach VerpackG müssen Inverkehrbringer bereits registriert sein, bevor sie ihre Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren oder Ware in den Verkehr bringen. Daher muss eine Registrierung schon in 2018 erfolgen.
Dies ist daher wichtig, da nun auch Umverpackungen vollständig systembeteiligungspflichtig und Versandverpackungen nun auch als Verkaufsverpackungen (und nicht mehr als Serviceverpackungen) gelten.
Alle Änderungen sind dem Ziel, die Kreislaufwirtschaft besser voranzutreiben, untergeordnet. Inwieweit dies gelingt, wird sich zeigen. In der Industrie wird das Thema zusätzlich durch die „Marine Littering“-Problematik befeuert und in 2018 für rege Aktivitäten sorgen. Unter der Headline „Design for Recycling“ ist eine Entwicklungsrichtung für 2018 vorgegeben.
Ansprechpartner: » Sebastian Klaus