EmpCo in der Praxis: Von der Wort- zur Prozessebene (und zum Erfolg)

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Wie muss sich Unternehmenskommunikation verändern, wenn jede Umwelt und/oder Nachhaltigkeitsaussage im Zweifel belegbar sein muss – und bei fehlenden Belegen zu empfindlichen Sanktionen führen kann?  In unserem Q2-Newsletter hatten wir Ihnen anhand eines aktuellen Projekts gezeigt, dass falsche Green Claims selten aus böser Absicht entstehen. In diesem Artikel greifen wir den Faden auf und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Kommunikation jetzt EmpCo-fit machen können und welche Chancen sich dadurch ergeben. Der frühe Vogel …  Sie wissen schon.

 

Kurzer Rückblick

In unserem Q1-Newsletter haben wir die regulatorischen Grundlagen der EmpCo-Richtlinie vorgestellt (hier zum Nachlesen). In der Q2-Ausgabe haben wir Ihnen anhand eines aktuellen Projekts gezeigt, was die neue Gesetzgebung konkret für Ihre Unternehmenskommunikation bedeutet.

Der Praxis-Test hat dabei etwas offengelegt, das über den Einzelfall hinausweist: Falsche Green Claims entstehen selten aus böser Absicht. Sie entstehen vielmehr, weil Nachhaltigkeitsmanagement, Einkauf, Produktentwicklung, Vertrieb und Kommunikation jeweils nur einen Ausschnitt der Wahrheit kennen – und niemand die Teile zu einer belastbaren Aussage zusammenführt.

 

Frage sucht Antwort

Das wirft eine Frage auf, die über EmpCo hinausreicht und die wir an dieser Stelle genauer untersuchen werden: Wie muss sich Unternehmenskommunikation verändern, wenn jede Umweltaussage belegbar sein muss?

 

Von (subjektiver) Ehrlichkeit zur (objektiven) Belegbarkeit

Wer die EmpCo-Anforderungen zum ersten Mal auf eine bestehende Kommunikation anwendet, stößt fast immer auf dasselbe Muster:

Die problematischen Formulierungen sind nicht die offensichtlich Übertriebenen.

Es sind die beiläufigen Aussagen wie „klimafreundlich hergestellt“, „aus verantwortungsvoller Produktion“, „ein Schritt in Richtung Klimaneutralität“ wurden sicherlich meist in bestem Wissen und Gewissen und ohne manipulative Böswilligkeit formuliert. Allerdings – und das ist mit EmpCo der springende Punkt – es hat sich auch niemand darum gekümmert, die Aussagen mit einer Datengrundlage zu hinterlegen. Es schien offensichtlich und selbstverständlich.

Genau diese Selbstverständlichkeit wird durch EmpCo aufgekündigt. Die Richtlinie verlangt nicht mehr (subjektive) Ehrlichkeit – die war in den meisten Fällen ohnehin vorhanden. Sie verlangt objektive Nachweisbarkeit. Und das ist ein qualitativ anderer Anspruch:

Es reicht nicht, dass eine Aussage stimmt. Es muss belegbar sein, warum sie stimmt, wer das geprüft hat und auf welcher Datengrundlage.

 

Von der Wort- zur Prozessebene

Die Verschiebung von „stimmt doch“ zu „ist belegt“ lässt sich nicht durch sorgfältigeres Formulieren lösen. Sie verlangt einen Prozess. Es braucht

  • eine Stelle, die weiß, welche Nachweise für welche Aussage nötig sind,
  • eine Dokumentation, die im Zweifel auch nach zwei Jahren noch auffindbar ist
  • und eine Kommunikation, die von vornherein nur das verspricht, was sich unterlegen lässt.

Ohne diesen Prozess bleibt jede Anpassung einzelner Formulierungen Stückwerk. Sie behebt im besten Fall ein Symptom und nicht die Ursache. Die regulatorische Bombe wird nicht entschärft. Das Risiko bleibt.

 

Spiel, Satz und Sieg

Unternehmen, die diesen Zusammenhang früh erkennen, verschaffen sich einen Vorteil, der über die reine Regelkonformität hinausgeht: Wer belegen kann, was er behauptet, kommuniziert am Ende glaubwürdiger, nicht trotz, sondern genau wegen der strengeren Anforderungen. Das Wort hat jetzt mehr Gewicht – und es verschwindet nicht in einer Flut gleicher Wörter des Wettbewerbs.

 

Der Blick nach vorn

Mit dem Scharfschalten der EmpCo am 27. September 2026 wird aus der theoretischen Anforderung gelebte Praxis. Für Unternehmen, die ihre Kommunikation jetzt überprüfen, ist das eher Chance als Belastung. Noch bleibt Zeit, das Verhältnis von Aussage und Nachweis in Ruhe zu ordnen, statt es später unter Zeitdruck korrigieren zu müssen.

 

Unser Angebot

Wie ein solcher Prozess konkret aussehen kann, haben wir gemeinsam mit unserer Partneragentur bcomm in einem Beratungsangebot gebündelt. Es verbindet regulatorische Prüfung und kommunikative Umsetzung aus einer Hand und reicht vom Claim Check bis zur nachvollziehbaren Dokumentation der zugrundeliegenden Daten.

Wir werden Sie in einem der nächsten Newsletter näher informieren. Wenn Sie schon jetzt mehr zu unserem Angebot erfahren möchten, kontaktieren Sie bitte Louisa Kröning.


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    Louisa Kröning

    kroening@bp-consultants.de