PPWR: Mehrwegquoten sollen helfen, die Steigerung des Verpackungsabfallaufkommens zu stoppen

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Seit 1994 hat die EU mehrere Anläufe unternommen, über ihre Richtlinie zu „Packaging and Packaging Waste“ das steigende Aufkommen an Verpackungsabfall in den Griff zu bekommen. Bisher ohne wirklichen Erfolg. Jetzt soll im Rahmen der überarbeiteten PPWR Mehrweg zum Game-Changer werden. Wir werfen für Sie einen konkreteren Blick in die Pläne der EU und auf die Meinung der Konsumentinnen und Konsumenten zum Thema Mehrweg.

 

Am 30. November 2022 hatte die EU-Kommission im Rahmen des Europäischen Green Deals ihre Pläne für die neue Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) vorgelegt, welche die seit 1994 bestehende Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWD) ablösen soll.

Die Kommission verfolgt mit den harmonisierten Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung im Wesentlichen drei Ziele:

  1. die Vermeidung von Verpackungsabfällen,
  2. die Förderung hochwertigen Recyclings und
  3. einen gestärkten Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe.

Die PPWR soll damit endlich auch das Aufkommen an Verpackungsabfall und die durch Verpackung bedingten Treibhausgas-Emissionen senken. Sowohl Abfall als auch Emissionen würden ohne entsprechende Maßnahmen weiter steigen. Als eine zentrale Maßnahme soll nun die EU-weite Stärkung von Mehrwegsystemen gegensteuern.

 

Mehrwegquoten-Diskussion läuft schon lange

Bereits 2005 wurde im Rahmen einer Wirksamkeits-Überprüfung der damaligen PPW-Richtlinie das Thema Mehrwegquoten heiß diskutiert. Als Ergebnis der “Study on the Implementation of Directive 94/62/EC on PPW and Options to Strengthen Prevention and Re-use of packaging“ stand seinerzeit jedoch eine Entscheidung gegen Mehrwegquoten.

 

Mehrweg in der neuen PPWR

Artikel 25 der neuen PPWR regelt nun explizit die Quoten für Wiederverwendung und Wiederbefüllung für verschiedene Verpackungsformate. Generell werden die Mehrwegquoten eher spät eingeführt. Die erste Stufe greift ab 2030.

 

Verkaufsverpackungen für Getränke

Mehrweg bei Verkaufsverpackungen ist zumindest in Deutschland und bei Getränken nichts Neues. Die Mehrzahl der EU-Mitgliedsstaaten betritt mit der die Einführung jedoch Neuland. Die erste Stufe der Quote liegt bei 10 Prozent.

Für die betroffenen Verpackungen im Bereich der alkoholfreien Erfrischungsgetränke liegt das deutlich unter dem aktuellen Stand in Deutschland (43,1 Prozent in 2020) und noch deutlicher unter dem angestrebten Ziel der nationalen Politik für die pfandpflichtigen Getränkesegmente von 70 Prozent.

 

Umverpackungen und Transport-Verpackungen

Grundsätzliche neue Wege geht die EU bei Umverpackungen und Transport-Verpackungen, für die ebenfalls sehr spezifische Regelungen und Quoten vorgesehen sind.  Ob und in welchen Bereichen es Ausnahmen für faserbasierte Umverpackungen und Transportverpackungen wie beispielweise Wellpappkisten gibt, wird noch heftig diskutiert.

 

KonsumentInnen stimmen unter Vorbehalt zu

Das Deutsche Verpackungsinstitut e. V. (dvi) hat im März 2023 in einer repräsentativen Umfrage die Präferenzen der Deutschen Bevölkerung im Umgang mit gebrauchten Verpackungen und zum Thema Mehrweg befragt.

Im Ergebnis unterstützen 60,6 Prozent die Pläne der Politik für mehr Mehrwegverpackungen ausdrücklich und sind zudem bereit, dafür aktiv zu werden. Allerdings ist die Akzeptanz für Mehrwegverpackungen an Bedingungen geknüpft.

Zu den wichtigsten Voraussetzungen zählen eine flexible Rückgabe unabhängig vom Ort des Kaufs (71,7 Prozent), Preisstabilität (64,2 Prozent) und eine problemlose Rückgabe (49,7 Prozent).

 

Zeitplan

Bis zum 24. April 2023 bestand die Gelegenheit für alle relevanten Interessensgruppen, zum PPWR-Vorschlag der Kommission Stellung zu nehmen. Bis Ende Mai 2024 wird mit der finalen Verabschiedung und Veröffentlichung gerechnet.

 

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