Neues aus Brüssel, Straßburg und Berlin

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Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), EU Deforestation Regulation (EUDR) und Forced Labour Regulation – man kann nicht sagen, dass sich die Regulierer in Brüssel und Straßburg kurz vor den Europawahlen im Juni hängen lassen. Wir stellen Ihnen die neuesten Entwicklungen in kompakter Form vor und werfen einen speziellen Blick auf die neuen sozialen Nachhaltigkeitsregulierungen.

 

Nun ist sie da, die PPWR – oder doch nicht?

Das Europäische Parlament hat in seiner letzten Sitzung der aktuellen Legislaturperiode am 24.04.2024 mit großer Mehrheit für die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gestimmt. 476 Ja-Stimmen standen 129 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen gegenüber. Damit ist die Verordnung angenommen.  Was das aber nun genau heißt und wie die nächsten Schritte und Zeitpläne aussehen, lesen Sie in unserem Artikel zur PPWR und sehr detailliert in unserem Sondernewsletter im Juni 2024.

 

CSRD: Übernahme in nationales Recht

Die Übernahme der Corporate Sustainability Reporting Directive in das nationale Recht schreitet voran. Bis Juli 2024 müssen die EU-Mitgliedstaaten die CSRD in nationales Recht umsetzen.

  • In Deutschland wurde der entsprechende Entwurf zur Umsetzung der CSR-Direktive am 22. März 2024 an die Bundesländer und Verbände versandt.
  • Interessant ist dabei eine Diskussion, ob nur akkreditierte Wirtschaftsprüfer das CSRD-Statement prüfen können (wie im Referentenentwurf vorgeschlagen) oder ob auch unabhängige akkreditiere Sachverständige dazu befugt sind. Das würde nicht nur den Prüfmarkt deutlich erweitern, sondern auch kritische Fachkompetenz für die Unternehmen zur Verfügung stellen.
  • Prägnanter formuliert: Soll die Berichterstattung der CSRD ein Tool sein, um nachhaltigeres Wirtschaften in den Unternehmen zu stärken oder eine exklusive Domäne für Wirtschaftsprüfer ohne reale und positive Auswirkungen? Dazu gibt es – ausgehen von einer Stellungnahme Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW) – eine spannende Diskussion auf LinkedIn.

Wir haben 10 Tipps zur Implementierung der CSRD für Sie in einem Artikel zusammengestellt.

 

Update zur Einführung von Plastik-Steuern in unterschiedlichen EU-Ländern

Die Plastik-Steuer in Italien, welche am 01. Juli eingeführt werden sollte (nach 6 Verschiebungen) wird voraussichtlich wieder verschoben. Grundsätzlich müssen 6 Wochen bevor eine Regulierung aktiv wird, die Durchführungsvorschriften publiziert sein. Dies ist nicht der Fall (13.05.2024), daher ist der 01. Juli nicht mehr haltbar.

Auch die Einführung der Plastiksteuer in Deutschland wird von 2025 auf 2026 verschoben.

Einen ausführlichen Bericht zum Status von Plastiksteuern in Europa werden wir im nächsten Newsletter veröffentlichen.

 

Neuer Entwurf für eine EU-Regulierung zum Verbot von BPA in Lebensmittelkontaktmaterialien

Für Bisphenol A in Lebensmittelbedarfsgegenständen sind EU-rechtliche Regelungen maßgeblich. Die Europäische Kommission hat auf Basis der wissenschaftlichen Neubewertung der EFSA vom 19. April 2023 am 09.02.2024 einen Verordnungsentwurf für ein Verbot der absichtlichen Verwendung von Bisphenol A zur Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoffen, Lacken und Beschichtungen, Ionenaustauscherharzen, Gummi, Druckfarben und Klebstoffen veröffentlicht. Das schließt Verpackungen mit ein.

Der Entwurf durchlief dann das Feedback-Verfahren und es werden nun die Kommentare der Beteiligten eingearbeitet. Der nächste Entwurf wird in den nächsten Wochen erwartet.  Klar ist wohl schon, dass das heftig kritisierte Monitoring der Papierindustrie (BPA-Rückstände durch die Nutzung von Altpapier) wohl nicht stattfinden wird.

 

Entwurf der EU Forced Labour Regulation

Am 24.04.2024 hat das Europäische Parlament den Entwurf einer Verordnung über das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten gebilligt. Dieser Entwurf muss noch vom EU-Rat endgültig genehmigt werden, voraussichtlich im dritten Quartal 2024.

Mit der Verordnung werden Maßnahmen zur Durchsetzung des Verbots eingeführt, darunter Due Diligence Untersuchungen, neue IT-Lösungen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Behörden. Bei Verdacht auf Zwangsarbeit in den Lieferketten von Unternehmen werden entsprechende Kontrollen eingeleitet, und im Falle einer Bestätigung können die betroffenen Waren vom EU-Markt genommen und an den Grenzen beschlagnahmt werden. Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, werden mit Geldstrafen belastet.

 

CSDDD nimmt weitere Hürde

Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 die überarbeitete Richtlinie über die Nachhaltigkeitsprüfung von Unternehmen (CSDDD, auch CS3D genannt) angenommen. Die Richtlinie muss vom Rat formell genehmigt, unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft tritt, was etwa zwanzig Tage dauern wird. Die Mitgliedstaaten werden dann zwei Jahre Zeit haben, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Mehr zum Thema EU Forced Labour Regulation und CSDDD in unserem Artikel: Stärkung der sozialen Nachhaltigkeit in Lieferketten.

 

EUDR: Risikoeinstufung und Zeitplan im Fokus

Stand heute würden die Anforderungen der EU Deforestation Regulation (EUDR) ab dem 30. Dezember 2024 alle Unternehmen betreffen, die Frischfasern in ihren Verpackungsprodukten verarbeiten. Allerdings laufen aktuell viele Diskussionen, ob die EU den Zeitplan zur Implementierung verschiebt oder nicht.

  • Im März wurde bekannt, dass erstmal alle Länder als Standard Risk eingestuft werden, nachdem sich besonders Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Kommission, über die nicht praktikablen Anforderungen der EUDR beschwert hatten.
    • Das hilft vielleicht einigen Produzenten für Kaffee und anderen Lebensmittel-Rohstoffen, verschärft aber gleichzeitig den Druck insbesondere auf die Unternehmen der Verpackungsindustrie. Die hatten gehofft, sich die aufwendigen Due Diligence Prozesse mit Prüfung von Geo-Daten und legalen Landrechten durch eine Einstufung beispielsweise der skandinavischen Herkunftsländer von Frischfasern als Low Risk ersparen zu können.
  • Die aufwendigen Prüfungen und teilweise praxisfernen Anforderungen in Bezug auf beispielsweise die Definition von Landrechten hat zu zahlreichen Rufen zur Verschiebung der Implementierung und/oder deren Aufweichung geführt.
    • Bis jetzt hält die Kommission aber noch dagegen und wird dabei von Teilen der Zivilgesellschaft unterstützt.
    • Am 08. April 2024 hat der zuständige EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius in einem Interview gesagt: Die Europäische Union hat nicht vor, ein neues Gesetz zu verzögern, mit dem gegen die Einfuhr von Waren vorgegangen werden soll, die mit der Abholzung von Wäldern in Verbindung stehen. (Obwohl einige Regierungen Brüssel dazu drängen, die bahnbrechenden Regeln zu verschieben).


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