ESRS und CSRD: Worauf Sie sich jetzt vorbereiten müssen

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Am 31. Juli 2023 hatt die Europäische Kommissiondie ersten 12 European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet. Die ESRS werden als zentraler Bestandteil der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) massive Wirkung zeigen. In unserem Artikel beleuchten wir für Sie die wichtigsten Aspekte. Wir zeigen Ihnen, welche ESRS verpflichtend sind und welche Berichtsinhalte verlangt werden, wie ESRS mit anderen Standards zusammenhängen und was Unternehmen jetzt tun müssen, um auf die neuen politischen Anforderungen vorbereitet zu sein.

 

Was sind die ESRS-Standards?

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind einheitliche europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

  • Sie werden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeitet. Die EFRA ist eine unabhängige, nicht-gewinnorientierte Expertengruppe, die den Europäischen Standardsetzungsprozess unterstützt. Sie erstellt Empfehlungen und Stellungnahmen zur Rechnungslegung und berücksichtigt dabei die Interessen der europäischen Wirtschaft.
  • Die ESRS-Standards sind ein integraler Bestandteil der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
  • Die neuen ESRS-Standards fordern von Unternehmen eine sehr detaillierte Analyse ihrer Nachhaltigkeitsleistungen, die sich teilweise bis hinein in die Lieferketten und bis an das Ende der Produktlebenszyklen erstreckt.
  • Ein gesonderter Nachhaltigkeitsbericht nach ESRS ist für Unternehmen, die von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betroffen sind, nicht vorgesehen. Dennoch kann eine ESRS-Berichterstattung aus Marketing- oder Kommunikationsgründen sinnvoll sein.

 

Wie hängen CSRD und ESRS zusammen?

  • Mit der CSRD werden Nachhaltigkeitsinformationen Bestandteil des Konzernlageberichts und unterliegen einer externen Prüfpflicht. Nachhaltigkeitskennzahlen befinden sich damit auf Augenhöhe mit anderen berichtspflichtigen Informationen aus der Finanzberichterstattung.
  • Die ESRS sind der Kern der CSRD, sie legen fest was und wie ein Unternehmen berichten muss.
  • Unternehmen müssen zukünftig erklären können, wie bestimmte ESG-Daten erhoben wurden und ESRS-KPIs zustande kamen.

 

Wer muss nach CSRD und/oder ESRS berichten und wann?

Die CSRD sieht gestaffelte Einführungszeiträume für die Berichtspflichten vor. So gilt beispielsweise (Link):

  • Unternehmen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen, müssen ab 2025 für das Geschäftsjahr 2024 nach ESRS/CSRD berichten.
  • Andere große Kapitalgesellschaften (ab 250 Mitarbeitenden & €40 Mio. Umsatz) sind ab 2025 (Geschäftsbericht 2026) betroffen, während
  • kleinere börsennotierte Unternehmen (unter 250 Mitarbeitenden) ab 2027 berichten müssen (oder eine Verlängerung bis 2028 in Anspruch nehmen können).

Die Berichtspflichten für Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro und deren Niederlassungen in der EU mit einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro gelten erst ab 2028 (Geschäftsbericht 2029).

 

Welche ESRS gibt es?

Aktuell existiert ein sogenanntes „erstes Set“ mit 12 ESRS-Standards, darunter zwei übergreifende und zehn themenspezifische Standards. Die Standards decken eine breite Palette von Nachhaltigkeitsthemen ab, die von Klimawandel bis zur sozialen Verantwortung reichen. Unsere Tabelle gibt Ihnen einen konzisen Überblick. Weitere Sektor (Energie, Bergbau, Verkehr) bezogene Standards sind in der Entwicklung und werden im Laufe der Jahres 2026 erwartet.

 

Themenübergreifender Standard ESRS 1

  • ESRS 1 ist ein grundlegender Standard, der die Prinzipien für die Erstellung und Offenlegung von Nachhaltigkeitsaussagen gemäß der CSRD festlegt, ohne konkrete Berichtsinhalte vorzugeben.
  • Der Standard umfasst Berichterstattungsbereiche, Sorgfaltspflichten, die Berücksichtigung der Wertschöpfungskette und zeitliche Vorgaben.
  • Zudem definiert er, wie Nachhaltigkeitsinformationen erfasst und präsentiert werden sollen.
  • ESRS 1 sieht vor, dass alle anderen Standards mit Ausnahme von ESRS 2 einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse unterzogen werden müssen.
  • Die Wesentlichkeitsanalyse dient dazu, die relevanten Berichtsinhalte festzulegen. Sie folgt dabei dem Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit. Die doppelte Wesentlichkeit erfordert, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsaspekte aus zwei Perspektiven beleuchten: “Impact Materiality” (innen nach außen) und “Financial Materiality” (außen nach innen). Dies zwingt Unternehmen dazu, sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu analysieren und gleichzeitig externe Einflüsse auf ihre finanzielle Rentabilität zu berücksichtigen.
  • Werden bestimmte Aspekte als nicht-wesentlich eingestuft, muss diese Einstufung detailliert erklärt werden.

 

Themenübergreifender Standard ESRS 2

  • ESRS 2 ist der einzige Standard, der komplett berichtet werden muss und keiner Wesentlichkeit unterliegt.
  • ESRS 2 legt allgemeine Merkmale und Informationen wie Policies, Maßnahmen und Ziele fest.
  • Außerdem gibt ESRS 2 die Struktur und Inhalte für die Themenstandards vor.
  • Der ESRS 2 definiert insgesamt vier Offenlegungsbereiche:
    • Governance
    • Strategie
    • Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
    • Kennzahlen und Ziele

 

Die ESRS-Themenstandards

Die zehn ESRS- Themenstandards werfen einen ganzheitlichen Blick auf ESG-Themen (Environmental, Social und Governance) und adressieren dazu unterschiedliche Berichtsinhalte, für die sie detaillierte Nachhaltigkeitsinformationen und -daten festlegen.

  • ESRS E1-E5 behandeln Umweltthemen wie Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, Biodiversität und Ökosysteme sowie Ressourcenverbrauch und Kreislaufwirtschaft. Die Berichtspflicht beinhaltet teilweise auch, wie der Übergang zu nachhaltigen Geschäftsmodellen bewerkstelligt werden soll und wie der eigene Beitrag zum Erreichen der Umweltziele des EU Green Deal aussieht.
  • ESRS S1-S4 beziehen sich auf soziale Aspekte und ermöglichen strukturierte Berichterstattung über die Belegschaft, Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften und Konsumenten. Diese Standards erfordern qualitative Angaben, keine quantitativen Daten.
  • Der Governance-Standard ESRS G1 verlangt grundlegende Informationen zur Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur. Er soll ein besseres Verständnis von Strategie, Prozessen bzw. Abläufen und Leistungen eines Unternehmens ermöglichen. Dafür fordert er beispielsweise Angaben zur Rolle der Verwaltungs-, Leistungs- und Aufsichtsorgane und legt Berichtsinhalte in Bezug auf Auswirkungen, Risiken, Chancen und Unternehmenskultur fest. ESRS G1 behandelt auch Themen wie Korruptionsprävention, Beziehungen zu Lieferanten und politischen Einfluss.

 

Überschneidungen mit bestehenden Rahmenwerken und Standards

Die ESRS bauen auf bestehenden Nachhaltigkeitsstandards und Rahmenwerken wie den GRI-Standards, TCFD (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures), Science-based Targets und GHG Protocol (Greenhouse Gas Protocol) sowie CDP (Carbon Disclosure Project) auf. Unternehmen, die bereits mit diesen Standards arbeiten und vertraut sind, haben bei der ESRS-Nachhaltigkeitsberichterstattung deutliche Vorteile.

 

Wo sich die ESRS-Dokumente finden

Die ESRS sind als Anhang C zum delegierten Rechtsakt der CSRD verfügbar. Alle Dokumente und Sprachversionen können auf der Website der europäischen Kommission eingesehen und im Download-Bereich bezogen werden: ESRS-Standards Download Deutsch

 

Unsere Empfehlungen für Unternehmen

Die CSRD macht das Nachhaltigkeitsreporting komplexer. Denn sie adressiert so ziemlich jedes bereits bekannte und neue Nachhaltigkeitsthema. Insbesondere der ESRS-Klimawandel-Standard (ESRS E1) definiert hohe Anforderungen. Außerdem muss die Berichterstattung im Einklang mit der EU-Taxonomie-Verordnung erfolgen. Deshalb:

  • Verlieren Sie keine Zeit, sondern kümmern Sie sich jetzt um ihre CSRD-Konformität.
  • Sorgen Sie als erstes für eine CSRD-konforme Wesentlichkeitsanalyse, die auch externe Stakeholder einbezieht. Auf diese Weise definieren Sie Ihren Berichtsumfang.
  • Führen Sie darauf aufbauend eine CSRD-Gap-Analyse durch, um Ihre Datenlücken zu identifizieren und diese zu schließen.
    • Neben der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ist die Vorbereitung auf die Berichterstattung für den Klima – Standard ESRS E1 der zweite wichtige und auch Zeitintensive Vorbereitungsschritt zur CSRD Compliance. Dieser Prozess beinhaltet:
      • vollständige THG-Inventur inklusive kompletter Scope 3 Abschätzung
      • Klimazielsetzung und Transformationsplan für das Unternehmen basierend auf SBTi
      • Klima-Risiko-Assessment inklusive Szenarien (für die eigenen Standorte und die Standorte der wichtigsten Lieferanten

Um Ihren Stresslevel zu senken und die Qualität der Analysen zu garantieren, bauen Sie gerne auf unsere Unterstützung. Wir begleiten Sie zuverlässig auf dem Weg zu Ihrer ESRS-CSRD-Compliance. Kontaktieren Sie uns.

Erfahren Sie hier mehr, wie gut Ihr Unternehmen auf die CSRD vorbereitet ist.


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    Ihr Ansprechpartner

    Jenny Walther-Thoß

    walther-thoss@bp-consultants.de