Die EU-Abholzungsverordnung (EUDR) schreibt allen Unternehmen und Händlern, die mit bestimmten Produkten aus Rindern, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja und Holz handeln, eine umfassende Sorgfaltsprüfung in der Wertschöpfungskette vor. Für die betreffenden Waren muss außerdem eine Sorgfaltserklärung vorliegen und sie müssen in Übereinstimmung mit den geltenden lokalen Gesetzen, einschließlich der Menschenrechte, produziert werden.
Gemäß der EUDR bedeutet “entwaldungsfrei”, dass:
- die Ware keine relevanten Rohstoffe enthält oder aus solchen hergestellt wurde, die auf Flächen produziert wurden, die seit dem 31. Dezember 2020 der Entwaldung zum Opfer gefallen sind,
- für bestimmte Produkte, die Holz enthalten oder aus Holz hergestellt wurden, darf kein Holz verwendet werden, das zu einer Schädigung der Wälder führt, d. h. Holz, das auf eine Art und Weise gesammelt wurde, die zu einer strukturellen Veränderung des Bewuchses bestimmter Wälder führt.