Mit B+P Bereit für die EU Deforestation Regulation (EUDR)

Sie wollen wissen, was ihr Unternehmen tun muss, um bereit zu sein für die Reporting-Pflichten der EU Deforestation Regulation? B+P Consultants hilft Ihnen ihre Datenlage zu checken und die Schritte in die Wege zu leiten, damit Sie in 18 Monaten fit-for-compliance sind.

Die neuen EU Deforestation-Regelungen: Was die Verpackungsindustrie wissen muss

Die EU-Abholzungsverordnung (EUDR) schreibt allen Unternehmen und Händlern, die mit bestimmten Produkten aus Rindern, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja und Holz handeln, eine umfassende Sorgfaltsprüfung in der Wertschöpfungskette vor.

Für die betreffenden Waren muss außerdem eine Sorgfaltserklärung vorliegen und sie müssen in Übereinstimmung mit den geltenden lokalen Gesetzen, einschließlich der Menschenrechte, produziert werden.
Gemäß der EUDR bedeutet “entwaldungsfrei”, dass

  1. die Ware keine relevanten Rohstoffe enthält oder aus solchen hergestellt wurde, die auf Flächen produziert wurden, die seit dem 31. Dezember 2020 der Entwaldung (d. h. der Umwandlung von Wäldern in landwirtschaftliche Nutzflächen, unabhängig davon, ob diese durch den Menschen verursacht wurde oder nicht) zum Opfer gefallen sind.
  2. Für bestimmte Produkte, die Holz enthalten oder aus Holz hergestellt wurden, darf kein Holz verwendet werden, das zu einer Schädigung der Wälder führt, d. h. Holz, das auf eine Art und Weise gesammelt wurde, die zu einer strukturellen Veränderung des Bewuchses bestimmter Wälder führt.

 

Wer von der Verpackungsbranche ist betroffen?

Im holzbasierten Sektor umfasst der Geltungsbereich die folgenden Waren und Produkte, ist aber nicht darauf beschränkt.

  • Holz und Holzprodukte, ausgenommen recycelte Produkte (Abfälle gemäß der Definition in der Richtlinie 2008/98/EG).
  • Zellstoff und Papier der Kapitel 47 und 48 der Kombinierten Nomenklatur, mit der oben erwähnten Ausnahme und einer Ausnahme für Bambusfasern
  • Gedruckte Bücher, Zeitungen, Bilder und andere Druckerzeugnisse, Manuskripte, Typoskripte und Pläne, mit der oben erwähnten Ausnahme.
  • Faltschachteln fallen unter die Kategorie gemäß dem Anhang der EUDR (siehe Anhang, S. 140).

Ausgeschlossen wären demnach Wellpappe und Faltschachteln aus 100 % Altpapier, nicht aber Faltschachtelkarton, der auch gewisse Anteile an Frischfasern enthält. Entscheidend für die Zuordnung sind die Zolltarifnummern. Demnach wäre der HS-Code 4819 und seine Unterkategorie 48192000 relevant; Faltschachteln werden hier explizit genannt.

Grundsätzlich heißt die EUDR – alle Holzbasierten Frischfasern in faserbasierten Verpackungen müssen:

  • Traceable sein: GPS informationen per Plot (4 ha) müssen durch die Wertschöpfungskette gereicht werden
  • Entwaldungsfrei / Frei von Schädigung sein: Durch die GPS Koordinaten kann der Status des Plotes zum 31. Dezember 2020 (Entwaldung/Schädigung des Waldes) geprüft werden.
  • Legal: Alle nationalen Gesetze inklusive der Rechte von Indigenen eingehalten werden

Wie wir Sie unterstützen können:

  1. IST Status Analyse: Gemeinsam analysieren und vergleichen wir Ihre vorliegenden Daten und Produkte mit den geforderten Anforderungen.
  2. Implementierungsplan: Mit Ihrem Einkaufs – Team etablieren wir einen EUDR konformen Einkaufsprozess für Frischfasern.
  3. Schulungen: Wir bieten Ihrem Team und ihren Lieferanten Schulungen an, um die neuen Anforderungen zu verstehen und umzusetzen.

Als B+P arbeiten wir seit 30 Jahren in der Verpackungsbranche mit Rohstofflieferanten, Maschinenbauern, Converter und Markenartiklern – wir kennen Sie! Seit 2008 arbeitet B+P Nachhaltigkeitsthemen mit Unternehmen, wir kennen die Regulatorik und setzen diese mit Ihnen für ihr Unternehmen um in effektive und pragmatische Lösungen.

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Unsere Expertin – Jenny Walther-Thoss (Senior Consultant für Nachhaltigkeit) – tauscht sich gerne mit Ihnen in einem unverbindlichen Call aus.