Eine regelrechte Welle neuer Richtlinien macht klimabezogene Offenlegungen für einen großen Teil der Weltwirtschaft obligatorisch. Das erfordert eine transparente Inventur der Treibhausgasemissionen (THG), eine Analyse der Klimarisiken und die Offenlegung der ergriffenen Maßnahmen. Wir sagen Ihnen, was die Entwicklung für Unternehmen der Verpackungsbranche bedeutet, werfen für Sie einen Blick auf die Regeln und geben einen globalen Überblick. Kleiner Spoiler vorab: Das Thema Klimareporting sollte 2025 auf jeder Unternehmensagenda stehen.
Die Ausgangslage
Am 26. September 2024 hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil es die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt hat. Aber unabhängig davon, ob Sie im Rahmen der CSRD berichtspflichtig werden oder nicht, es gibt eine Reihe von obligatorischen Hausaufgaben, die jedes Unternehmen erledigt haben sollte. Wenn nicht, dann gehört das zwingend auf die To-Do Liste für 2025. Dazu gehören:
- Klimadaten wie ein Company-Carbon Footprint (CCF) und Product-Carbon Footprints (PCF) für die Hauptprodukte
- Ein Klimaziel und ein Plan zur Reduktion von Emissionen
- Eine Betrachtung von Klimarisiken für das Unternehmen und seine Lieferkette
10 Tipps zum Umgang mit der CSRD haben wir Ihnen bereits im Mai 2024 gegeben. Zu den möglichen Verschiebungen der Berichtspflicht und sektorspezifischen Änderungen informieren wir Sie im letzten Artikel dieses Newsletters. Informationen zur Definition des CCF und Beispiele zu Scope 1, 2 und 3 Emissionen finden Sie hier: GHG Protocol Standards and Guidance.
Hintergrund
Die Landschaft der klimabezogenen Offenlegung von Unternehmen verändert sich rasant. Sie umfasst die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen (THG), Klimarisiken und ergriffene Maßnahmen.
Vor einigen Jahren konnten Unternehmen noch selbst entscheiden, ob und wie sie Informationen über klimabezogene Risiken und THG-Emissionen offenlegen. Einige wurden aktiv, was meist daran lag, dass Konsumenten und/oder Kunden Druck gemacht haben.
Jetzt macht eine Welle neuer Richtlinien klimabezogene Offenlegungen für einen großen Teil der Weltwirtschaft obligatorisch. Finanzaufsichtsbehörden haben auf Märkten in der ganzen Welt verbindliche Vorschriften für die Offenlegung klimabezogener Informationen eingeführt – nicht nur in den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union, sondern auch in Neuseeland, China, Singapur, Hongkong, Nigeria, Großbritannien und anderswo. Von den Gerichtsbarkeiten, in denen Vorschriften zur Offenlegung klimabezogener Informationen eingeführt wurden, sind elf bis 2024 gesetzlich verankert worden.
Überblick über das globale Auftreten klimabezogener Offenlegungspflichten:
Quelle: Institute for Agriculture & Trade Policy (2024)
Der Trend ist offensichtlich. In den letzten drei Jahren konnten wir beobachten, wie sich strengere Offenlegungspflichten in der EU, in Kalifornien und anderen Gerichtsbarkeiten, die mit dem International Sustainability Standards Board (ISSB) in Einklang stehen, ausgewirkt haben. Sie ermutigen auch die Regulierungsbehörden anderer Länder dazu, strengere Vorschriften zu erlassen; so werden z.B. in Malaysia und Indonesien Gesetzesentwürfe diskutiert.
Die Folgen
Der globale Geltungsbereich der neuen Vorschriften zur Offenlegung klimabezogener Informationen führt möglicherweise dazu, dass öffentliche und private multinationale Unternehmen bald in mehr Bereichen strengere Offenlegungspflichten erfüllen müssen.
Die neuen Vorschriften werden für viele der weltweit größten Lebensmittel- und Agrarunternehmen gelten. Viele dieser Unternehmen sind in mehreren Ländern tätig, weisen eine erhebliche Klimabilanz auf und haben im Rahmen ihrer freiwilligen Berichterstattung in der Vergangenheit irreführend berichtet.
Gleichzeitig wird auch eine größere Anzahl kleinerer Unternehmen erstmals zur Offenlegung verpflichtet sein. Für diese Vorhersage braucht man keine Glaskugel, da einige Offenlegungsvorschriften darauf abzielen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) über längere Zeiträume hinweg einzubeziehen.
Die Details der neuen Offenlegungsvorschriften variieren, aber eines scheint klar: Die erste Phase des Zeitalters der globalen obligatorischen Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen hat begonnen.
Was heißt das für die Unternehmen der Verpackungsbranche?
Die Unternehmen der Verpackungswirtschaft werden sich der Entwicklung nicht entziehen können. Drei Konsequenzen stechen hervor.
- Emissionsberichterstattung wird unvermeidlich
Da verbindliche klimabezogene Offenlegungsvorschriften in immer mehr Rechtsprechungen verbindlich werden und in Kraft treten, wird die Emissionsberichterstattung für viele größere Unternehmen bald unvermeidlich sein. Laut einem im Mai 2024 vom World Resources Institute (WRI) veröffentlichten Artikel werden bald 40 % der Weltwirtschaft von klimabezogenen Offenlegungsvorschriften abgedeckt sein. Diese Zahl wird wahrscheinlich noch höher sein, wenn man alle Rechtsprechungen mit Offenlegungsvorschriften berücksichtigt. (Aktuell schließt die WRI-Kalkulation folgende Länder ein: Brasilien, Hong Kong, Kanada, Neuseeland, Singapur, UK und die USA, sowie die EU. Das lässt Australien, China, Nigeria, die Schweiz, die Türkei und andere Rechtsprechungen außen vor.)
- Berichte für mehrere Rechtsprechungen
Angesichts des globalen Umfangs der klimabezogenen Offenlegungsvorschriften werden viele große Unternehmen bald in mehreren Rechtsprechungen Bericht erstatten müssen.
- Verpflichtung durch Kunden
Selbst wenn die Grenze zur CSRD-Berichtspflicht vom eigenen Unternehmen nicht erreicht wird, entstehen Zwänge als Teil der Lieferkette. Denn immer mehr der berichtspflichtigen Unternehmen werden von ihren Partnern und Lieferanten konkrete Emissionszahlen einfordern.
Fazit
Wenn ihr Unternehmen schon alle drei in der Einleitung genannten Hausaufgaben erfüllt hat, lehnen Sie sich zurück und trinken Sie einen Kaffee – denn Sie sind gut gerüstet, um sowohl legale als auch Kundenanforderungen erfüllen zu können. Wenn das nicht der Fall ist, dann rufen Sie uns an.
Epilog: Klima gerettet?
Selbst die strengsten Offenlegungsvorschriften, die in diesem Artikel untersucht wurden, schreiben keine Emissionsreduzierungen vor, die zur Erreichung der Klimaziele notwendig wären. Die neuen Vorschriften sind lediglich der erste Schritt, um Investoren und die Öffentlichkeit über die klimabezogenen Risiken von Unternehmen zu informieren. Nur die Zeit wird zeigen, ob verbindliche klimabezogene Offenlegungsvorschriften sinnvolle Klimaschutzmaßnahmen von Unternehmen fördern werden.