Neues aus Brüssel, Straßburg und Berlin

Image Source: Unsplash | Guillaume Périgois

Auch rund 100 Tage vor der Europawahl vom 6.-9. Juni 2024 stehen die regulatorischen Räder in Brüssel, Straßburg und Berlin nicht stillt – ganz im Gegenteil. Einiges wurde jüngst verabschiedet, anderes befindet sich auf der Zielgeraden und manchem droht die längere Bank. Wir bringen Ihnen neueste Informationen zur PPWR, CSRD und Green Claim. Außerdem werfen wir einen detaillierteren Blick auf die dritte Novelle des Deutschen Verpackungsgesetzes.

 

PPWR Update

Seit Januar laufen die Trilog-Verhandlungen zur „Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle“ (PPWR). Die Mitgesetzgeber der Europäischen Union (EU), das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union hatten am 22. November bzw. 18. Dezember 2023 den Weg dafür geebnet, indem sie ihre endgültigen Standpunkte zum Vorschlagstext der EU-Kommission gebilligt hatten.

Der Fahrplan bis zur Verabschiedung

  • Die Allgemeine Ausrichtung des Rates der EU und der Abschlussbericht des Europäischen Parlaments werden als Mandate für die interinstitutionellen Verhandlungen dienen.
  • Die belgische EU-Ratspräsidentschaft, die am 1. Januar begonnen hat, wird die Verhandlungen führen.
  • Der erste technischen Trilog fand am 10. Januar statt. Bis zum 31. Januar folgten acht weitere technische Sitzungen. Am 06. Februar wurde der erste politischen Trilog abgehalten.
  • Nach dem Trilog am 6. Februar wollen Rat und Parlament am 4. und 5. März 2024 eine politische Einigung erzielen, und haben deshalb ein „sehr langes“ Trilog-Treffen angesetzt.
  • In der Folge sind aller Voraussicht nach einige weitere technische Verhandlungen nötig. Es bleibt jedoch dabei, dass das Gesetz im Corrigendum-Verfahren noch in dieser Legislaturperiode angenommen werden soll.
    • Das Corrigendum-Verfahren ist eine Art Notverfahren. Hierbei haben Rat und Parlament für eine politische Einigung Zeit bis zur Sitzungswoche vom 11. bis 14. März 2024. Anders als im regulären Prozess wird hier nur mit der englischsprachigen Version des Gesetzestextes gearbeitet. Das spart Zeit bei der Übersetzung und Schlussredaktion durch die Sprachjuristen der beiden Kammern. Das steigert die Chance, dass das EU Parlament noch in dieser Legislaturperiode (welche am 25. April) endet, den finalen Text bestätigt.
  • Nach der endgültigen Einigung wird die Verordnung nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in allen 27 Mitgliedstaaten in Kraft treten.

Zur Erinnerung: Die neue Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) zielt darauf ab, die Verpackungsvorschriften in der gesamten EU klarer zu fassen und zu harmonisieren, während sie gleichzeitig ehrgeizigere Ziele zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von Verpackungen und zur Reduzierung von Verpackungsabfällen vorschlägt.

 

CSRD Update

Nachdem die ersten allgemeinen Berichtstandards veröffentlicht wurden, sind nun auch verschiedene Guidelines in Bearbeitung (und teilweise bereits publiziert), wie genau die CSRD Berichterstattung umzusetzen ist.

Die Veröffentlichungen der sektoralen Standards wurden im Ganzen vorerst von Sommer 2024 auf Sommer 2026 verschoben. Allerdings starten zuvor bereits die ersten öffentlichen Konsultationen für unterschiedliche Branchen.

  • Den kompletten Prozess können Sie hier einsehen.
  • Wenn Sie bei der Erarbeitung von sektoralen Standards mitarbeiten wollen, können Sie sich hier anmelden.

Lesen Sie gerne auch nochmal unseren Überblicksartikel zur CSRD und starten Sie mit Ihren Vorbereitungen. Q1 2026 ist übermorgen!!!

 

Green Claim Update

Das „Green Claim Paket” umfasst zwei unterschiedliche EU-Gesetze, die zum einen die Nutzung und zum anderen die Kommunikation von Green Claims regeln.

  • In der „Directive on Empowering Consumers for the Green Transition“ werden bestimmte Claims wie beispielsweise „Klimaneutrales Produkt“ verboten.
  • In der „Green Claim Directive“ wird definiert, was ein Produkt oder ein Unternehmen nachweisen muss, damit ein Green Claim genutzt werden kann.

Directive on Empowering Consumers for the Green Transition (ECGT)

Die Direktive wurde am 14. Januar 2024 final vom EU Parlament verabschiedet. Den Text finden Sie hier.

  • Die Richtlinie wird nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um das neue Gesetz in ihr nationales Recht zu übernehmen.
  • Damit werden ab Juli 2026 eine Reihe von „Greenwashing“-Taktiken verboten. Dazu gehören klimaneutrale Behauptungen, die zu den irreführendsten grünen Behauptungen auf dem Markt gehören.
  • Auch andere vage grüne Angaben werden eingeschränkt:
    • Hersteller dürfen ein Produkt nur dann als „öko“ oder „grün“ kennzeichnen, wenn das gesamte Produkt wirklich umweltfreundlicher ist als herkömmliche Produkte und durch ein vertrauenswürdiges System wie das EU-Umweltzeichen zertifiziert wurde.
    • Außerdem wird es nicht mehr möglich sein, ein Produkt oder ein Unternehmen als „grün“ zu bewerben, wenn nur ein kleiner Aspekt des Produkts oder des Unternehmens nachhaltiger gestaltet wurde.
  • Auch Nachhaltigkeitssiegel werden eine strengere Aufsicht erfahren. Die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit der verwendeten Siegel muss durch eine Überprüfung von dritter Seite gewährleistet werden.

Warum ist dieses Gesetz nötig? Derzeit tragen 75 Prozent der Produkte auf dem EU-Markt eine implizite oder explizite grüne Angabe. Dabei sind mehr als die Hälfte dieser Angaben vage, irreführend oder unbegründet. Gleichzeitig hat fast die Hälfte der 230 in der EU verfügbaren Umweltzeichen nur sehr schwache oder gar keine Überprüfungsverfahren.

Green Claim Directive GCD

Die Green Claim Direktive soll definieren, welche Umwelt–Claims erlaubt und wie diese zu valideren sind. Dieses Gesetz befindet sich im zweiten Schritt des EU Gesetzesverfahren. Den Textentwurf der EU-Kommission finden Sie hier.

  • Am 14. Februar 2024 haben zwei Ausschüsse des Europäischen Parlaments über den Vorschlag des Parlaments zur Green Claims-Richtlinie abgestimmt und ihn angenommen (Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) sowie Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO). Die Pressemeldung des EU-Parlaments finden Sie hier).
  • Damit hat das Gesetzgebungsverfahren einen weiteren wichtigen Schritt getan. Herzstück des Parlamentsvorschlags ist ein Prozess, wie Firmen ihre “unavoidable emissions”, also die Restemissionen, die nach Reduzierung aller technisch und ökonomisch machbaren Einsparungen übrig bleiben, durch Carbon Credits kompensieren können.
  • Das Plenum des Parlaments wird am 11. März 2024 über die GCD abstimmen‍.
  • Alle Augen werden dann auf den Europäischen Rat gerichtet sein, der voraussichtlich bis zum 17. Juni 2024 seinen Standpunkt darlegen wird. Damit kann, nachdem sich das neue EU-Parlament konstituiert hat, dann der Trialog beginnen.
  • Offen ist aktuell vor allem noch, wie sich der Rat zum Thema der Restemissionen stellt. Die Frage, wie viele Emissionen von Unternehmen als „unavoidable“ bezeichnet werden können, steht in direktem Zusammenhang mit der Frage, wie viel Investitionen in Reduktionstechnologie den Unternehmen zugemutet werden können.


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    Jenny Walther-Thoß

    walther-thoss@bp-consultants.de