Der wilde Ritt zur Nachhaltigkeit – und was auf Ihren Workplan gehört

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Was für wilder Ritt! Das Jahr 2023 hat uns im Bereich Nachhaltigkeitspolitik und Verpackungsindustrie kaum zu Atem kommen lassen. Wir werfen für Sie einen kurzen Rückblick auf zentrale Regulierungen mit Verpackungsbezug und blicken voraus auf das nächste Jahr und die Themen Green Claims, Lebensmittelkontakt, Chemikalien und die Due-Diligence Gesetzgebung. Außerdem sagen wir Ihnen, was im Bereich Nachhaltigkeit 2024 unbedingt auf Ihrem Workplan stehen sollte.

 

Die PPWR behandeln wir weiter im Politik-Teil dieses Newsletters ausführlich. Hier und jetzt soll es um die zahlreichen anderen Regulierungen gehen.

 

Highlights 2023

Sind Sie noch mitgekommen? Die Bulletpoint-Liste für den Rückblick auf die vielen Regulierungen mit Verpackungsbezug im Jahr 2023 ist lang, selbst dann, wenn wir nur die wichtigsten herauspicken. Wir verlinken Ihnen jeweils Schwerpunktartikeln unserer Newsletter 2023, zum Nachlesen und Vertiefen.

Am 16.05. hat der Rat der Europäischen Union (Council) die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation; EUDR) verabschiedet, die 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung Europa weit in Kraft trat. Im Anschluss beginnt eine Übergangszeit von 18 Monaten (Kleinstunternehmen haben 24 Monate Zeit). Aller Voraussicht nach treten die Anforderungen also ab Dezember 2024 in Kraft.

Das Rätselraten ist beendet: Die Europäische Kommission hat am 31. Juli 2023 die ersten 12 European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet. Die ESRS werden als zentraler Bestandteil der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) massive Wirkung zeigen. In unserem Artikel beleuchten wir für Sie die wichtigsten Aspekte. Wir zeigen Ihnen, welche ESRS verpflichtend sind und welche Berichtsinhalte verlangt werden, wie ESRS mit anderen Standards zusammenhängen und was Unternehmen jetzt tun müssen, um auf die neuen politischen Anforderungen vorbereitet zu sein.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2019). Es wurde am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten.

Die Verabschiedung des Carbon Border Adjustment Mechanismus (CBAM) betrifft alle Unternehmen des Maschinen- und Werkzeugbaus sowie die Aluminiumverpackung. Die Verordnung über den Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (CBAM) wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (OJEU) veröffentlicht und ist seit dem 1. Oktober 2023 in Kraft.

Das Einwegkunststofffondgesetz wurde samt den ab 2025 fälligen Strafzahlungen für bestimmte Single-Use-Produkte beschlossen. Die Zahlungen richten sich nach dem in Verkehr gebrachten Volumen (kg) im Jahr 2024. Auch andere EU-Länder haben ihre SUPD-Implementierungen auf den Weg gebracht.

  • Die Micro-Plastik Regulation

Die EU-Kommission hat Maßnahmen verabschiedet, die nicht nur den Verkauf von Mikroplastik an sich untersagt, sondern auch von Produkten, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wurde, und die diese Partikel bei der Verwendung freisetzen. Die Deutsche Vertretung bei der EU-Kommission informiert hier darüber.

  • Die EcoDesign-Regulation, für die am 05. Dezember 2023 eine Einigung zwischen dem Rat und dem Parlament erzielt wurde.

 

Highlights 2024

  • Green Claim Directive

Verpackungen werden der EU-Richtlinie über umweltbezogene Angaben unterliegen, der sogenannten Green Claim Directive. Eine finale Einigung über die Direktive wird bis zum April 2024 erwartet. Ihr Ziel ist es, genauer zu regeln, welche Umweltaussagen über verschiedene Produkte gemacht werden dürfen, um Greenwashing bei der Vermarktung von Produkten zu unterbinden. Erst mit der Verabschiedung wird es abschließend Klarheit darüber geben, welche Daten in der EU erforderlich sind, um Produkt beispielsweise kohlenstoffneutral, erneuerbar oder plastikfrei bezeichnen und bewerben zu können. Details zur Green Claims Directive hatten wir Ihnen im Oktober bereits vorgestellt.

  • Lebensmittelkontaktmaterialien

Darüber hinaus bereitet die Europäische Kommission weitere Rechtsvorschriften vor, um die Sicherheit von Materialien mit Lebensmittelkontakt zu gewährleisten. Die Auswirkungen auf Verpackungsmaterialien sind unvermeidlich, da die meisten Verpackungen in Europa für das Verpacken von Lebensmitteln verwendet werden.

  • Chemikalien- und Mikroplastikgesetze

Nicht zuletzt wird es auch viel Arbeit für Chemieexperten in Verpackungsunternehmen geben. Grund sind die in Arbeit befindlichen neuen Chemikalien- und Mikroplastikgesetze, die sich auf Verpackungsmaterialien auswirken und die Berichtspflichten der Unternehmen noch mal erhöhen werden.

  • Die Europäische Due-Diligence Gesetzgebung (EUDDD)

Am 14.12.2023 haben das EU Parlament und der Rat der Mitgliedsstaaten eine Einigung zur EUDDD erreicht. Das macht eine Einführung ab 2025 wahrscheinlich. Klar ist auch, dass deutlich mehr Firmen von der EUDDD betroffen sein werden als vom Deutschen Lieferkettengesetz. Konkret: Alle Firmen ab 500 Mitarbeitenden und einem globalen Umsatz über 150 Millionen Euro.

Klar ist, dass der Strom an Regulierungen nicht abreißen wird. Warten Sie nicht, bis Sie vor vollendeten Tatsachen stehen, sondern bereiten Sie sich auf die Tatsachen vor.

 

Was für 2024 auf Ihrem Nachhaltigkeits-Workplan stehen sollte

  • Sich auf die CSRD-Berichtspflicht vorbereiten, die doppelte Wesentlichkeitsanalyse angehen und das Klima-Szenarien-Risiko-Assessment beginnen
  • Arbeits- und Menschenrechts-Assessments für die eigenen Standorte und ausgewählte Lieferanten angehen – Pflicht für LkSG, CSRD und EUDDD
  • Die neuen EcoVadis–Regeln verstehen und das Assessment anpassen
  • Company Carbon Footprint und Product Carbon Footprint angehen
  • Das Verpackungsportfolio auf die Effekte der PPWR, der SUPD (Einwegkunststoffgesetzgebung), der EU Deforestation Regulation und der Green Claim Directive prüfen

Wir als B+P werden weiterhin versuchen, für Sie Licht in den Gesetzes-Dschungel zu bringen und Ihnen praktikable Handreichungen zu liefern – sowohl für die nachhaltige Entwicklung ihres Unternehmens als auch ihrer Produkte.


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    Jenny Walther-Thoß

    walther-thoss@bp-consultants.de